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Pflichtablieferungsverordnung - was geht das Unternehmen an?

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von Dr. Norbert Reuber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht in der Kölner Sozietät Hecker Werner Himmelreich und Dr. Thomas Spiegels, Rechtsanwalt in Brühl
Bestimmte Internet-Veröffentlichungen sollen neuerdings zur Archivierung an die Deutsche Nationalbibliothek abgeliefert werden. Das hat Konsequenzen für Ihr Unternehmen!

Will die Deutsche Nationalbibliothek das Internet kopieren? So fragt sich mancher, der zum ersten Mal von der Pflichtablieferungsverordnung hört. Danach müssen Web-Inhalte von öffentlichem Interesse zur Archivierung an die Deutsche Nationalbibliothek übermittelt werden. Auch wenn sich die Blogosphere über die Verordnung belustigt, so dämmert den Unternehmen allmählich, dass ihnen eine gravierende bürokratische Zusatzbelastung drohen könnte.

Der Auftrag der Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek hat den gesetzlichen Auftrag, das kulturelle Erbe Deutschlands zu sammeln, zu dokumentieren und für die Allgemeinheit zu bewahren. Deshalb ist jeder Verleger in der Bundesrepublik seit langem verpflichtet, von seinen Veröffentlichungen zwei Pflichtexemplare kostenlos an die Deutsche Nationalbibliothek abzuliefern.

Neuerdings gehören zum kulturellen Erbe auch bestimmte Inhalte des Internet. Am 17. Oktober 2008 hat Bundeskanzlerin Angela Merkel die "Pflichtablieferungsverordnung" erlassen. Diese schreibt vor, dass künftig auch Internet-Veröffentlichungen ("unkörperliche Medienwerke") an die Nationalbibliothek abgeliefert werden müssen.


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