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Compliance & Recht

"Vista-Capable"-Prozess

Steve Ballmer muss in den Zeugenstand

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von Thomas Cloer
Auch Microsofts teure Anwälte von Wolfram & Hart konnten nicht verhindern, was der Konzern unbedingt vermeiden wollte: CEO Steve Ballmer soll höchstpersönlich im "Vista-Capable"-Prozess vor Gericht aussagen.

Das hat die Vorsitzende Richterin Marsha Pechmann vom U.S. District Court for the Western District of Washington in Seattle entschieden. Die Begründung: Ballmer habe "einzigartige persönliche Kenntnisse" der Fakten im Zusammenhang mit dem Verfahren. Allerdings dürfen die Anwälte der Kläger Ballmer nicht länger als drei Stunden lang "grillen", beschied Pechmann.

Der Stein des Anstoßes: Ist Vista Home Basic gleich Windows Vista?
Der Stein des Anstoßes: Ist Vista Home Basic gleich Windows Vista?
Der Stein des Anstoßes: Ist Vista Home Basic gleich Windows Vista?

In dem Rechtsstreit, der gegenwärtig den Status einer Sammelklage ("class action suit") hat, geht es um Microsofts Marketing-Kampagne für PCs im Vorfeld der Einführung seines neuen Betriebssystems Windows Vista. Die Kläger werfen dem Konzern vor, als "Vista Capable" vermarktete PCs könnten teilweise nur die allereinfachste Vista-Variante "Home Basic" fahren, nicht aber höherwertige Ausführungen mit der neuen "Aero"-Oberfläche. Sie seien somit irregeführt worden.

Die eigentliche Verhandlung in der Sache hat noch gar nicht begonnen. Bei der Sichtung von Beweismaterial im Vorfeld ist aber aus internen Microsoft-Mails bereits klar hevorgegangen, dass Microsoft auf Druck von Intel (das noch einen Haufen "alte" 915-Grafikchips loswerden musste) die Kriterien für das "Vista-Capable"-Programm gesenkt und damit unter anderem seinen Großkunden Hewlett-Packard (HP) vergrätzt hatte, der viel Aufwand für die Entwicklung tatsächlich Vista-fähiger PCs betrieben hatte. Außerdem fürchteten Microsoft-Manager einen Vergleich von Vista mit dem Apple-Betriebssystem Mac OS X.

Microsofts Rechtsbeistände bemühen sich unterdessen nach Kräften, der im April 2007 eingereichten Klage ihren Class-Action-Status aberkennen oder sie gleich per "Summary Judgement" abweisen zu lassen. Ob das vor Verhandlungsbeginn im April kommenden Jahres gelingt, bleibt (wie man so schön sagt) abzuwarten.

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