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Compliance & Recht

Studie

Online-Piraterie: 52 Prozent aller Kinofilme im Web

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von pte pte
Rund 90 Prozent aller Urheberrechtsverletzungen finden heute im Internet statt oder haben dort ihren Ausgangspunkt.

Besonders betroffen ist neben der Musik- vor allem die Filmwirtschaft. So waren mit 52 Prozent mehr als die Hälfte aller im Zeitraum von Januar bis Juni in deutschen Kinos gestarteten Filme online verfügbar. Zu diesem ernüchternden Ergebnis kommt die aktuelle "Available for Download"-Studie für das erste Halbjahr 2008, die das auf Rechteschutz im Internet spezialisierte Unternehmen P4M im Auftrag von Zukunft Kino Marketing durchgeführt hat. Demnach tauchten die illegalen Raubkopien in der ersten Jahreshälfte im Durchschnitt bereits 1,9 Tage nach Kinostart im Netz auf. Von den ersten im Web eingestellten Filmen wiesen dabei 63 Prozent eine gute Bild- und 24 Prozent eine gute Tonqualität auf.

In Anbetracht dieser Zahlen überrascht es nicht, dass der Filmwirtschaft allein in Deutschland alljährlich mehrere hundert Millionen Euro Schaden durch das illegale Kopieren und Verbreiten von Filmen entstehen. "Raubkopierer sind Verbrecher und können sich nicht verstecken - auch nicht im Internet", heißt es dementsprechend hart in einer von der deutschen Filmwirtschaft gestarteten Aufklärungskampagne. "Mit unserer Promotion weisen wir darauf hin, dass die Rechteinhaber inzwischen über vielfältige Möglichkeiten verfügen, Raubkopierern on- und offline auf die Spur zu kommen. Im Internet sind Personen, die illegal up- oder downloaden, beispielsweise über ihre individuelle IP-Nummer identifizierbar", erklärt Jan Oesterlin, Geschäftsführer von Zukunft Kino Marketing. Egal, wie gut man sich versuche zu verstecken - wer Raubkopien erstellt, verbreitet oder im Netz downloadet, müsse damit rechnen, erwischt zu werden.

Bei der Suche nach Online-Piraten setzt die Filmwirtschaft auf immer differenziertere und verbesserte Techniken, wie zum Beispiel automatisierte Suchprogramme. Mithilfe forensischer Markierungen in Bild und Ton eines Kinofilms können die Rechteinhaber in jeder Stufe der illegalen Verwertung genau nachvollziehen, in welchem Kino eine Aufnahme angefertigt wurde. Unterstützung bei der Raubkopierer-Suche erhält die Filmwirtschaft durch die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). "Die GVU hat kein Interesse an einer Kriminalisierung des Einzelnen. Wir konzentrieren uns in unserem rechtlichen Vorgehen vor allem auf die Täter an der Spitze der illegalen Verbreitungspyramide", betont GVU-Sprecherin Christine Ehlers auf Nachfrage von pressetext. Ein Verfolgungsausmaß, bei dem etwa jeder "normale" Filesharer gleich kriminalisiert wird, sei nicht sinnvoll und würde zudem eine unlösbare Aufgabe für die Strafverfolgungsbehörden darstellen.

Die GVU schlage in dieser Hinsicht einen abgestuften Sanktionsmechanismus, das sogenannte "Graduated Response"-Verfahren, vor. "Hierbei würden Nutzer zunächst per Warn-E-Mail auf die Rechtswidrigkeit ihres Handelns hingewiesen werden. Erst im Fall von weiteren Verstößen drohen stufenweise Sanktionen, wie etwa die Einschränkung der Internet-Bandbreite", erläutert Ehlers. Zur Umsetzung dieses Modells spreche sich die GVU für eine Kooperation mit den Internetprovidern aus. "Wir hoffen und erwarten, dass die Internetbranche hierzu mit uns in einen konstruktiven Dialog eintritt und sich damit keine Notwendigkeit für politische Lösungen' von oben' ergibt", so GVU-Geschäftsführer Matthias Leonardy. (pte)

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