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Compliance & Recht

Urheberrecht

Bilder auf der Website sind eine tickende Zeitbombe

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von Dr. Manfred Fitzner (Selbständiger Berater und Inhaber der Poject Biz GmbH in Berlin) und Nina Heussen (Nina Heussen ist Rechtsanwältin in München.)

Was Sie sonst noch wissen sollten

Bevor Sie sich überhaupt auf eine Forderung einlassen oder von selbst tätig werden, müssen Sie wissen, welche Aspekte hier zum Tragen kommen und welche Herausforderungen eventuell auf Sie lauern. Dazu ein paar Stichpunkte:

  • Zeitlicher Ablauf: Wann haben Sie das Bild erstmals genutzt? Seit wann besitzt die fordernde Partei die Rechte? Fand das Bild vielleicht schon Verwendung auf Ihrer Website, bevor der Forderer die Rechte vom Urheber erworben hat?

  • Konkurrierende Dokumente: Möglicherweise haben Sie einen Rechtenachweis, aber der Kläger hat auch einen, und nur einer davon kann der richtige sein. Bei einem Rechtsstreit wird es nun darauf ankommen, was der gerichtlich bestellte Gutachter als "richtig" befindet.

  • Nachbearbeitung/Verfremdung: Wenn das Bild von Ihnen oder Ihrer Agentur bearbeitet wurde, können Sie eventuell Anspruch auf eine eigene Urheberschaft anmelden.

  • Gerichtsstand: Wo wird der Rechtsstreit ausgetragen? Müssen Sie oder zumindest die von Ihnen beauftragte Kanzlei präsent sein - gegebenenfalls im Ausland? Welche Aufwände kommen auf Sie zu? Der Aufwand für Streitigkeiten im Ausland liegt in der Regel um ein Vielfaches höher als für eine Verhandlung in Deutschland.

  • Die Preise: Nachforderungen können mehrere tausend Euro betragen, aber nicht willkürlich festgelegt werden. Es gibt dazu Vergleichspreise, die sich recherchieren lassen. Sie gehen aus verschiedenen Urteilen hervor, beispielsweise aus dem Urteil des Landesgerichts München I vom 17. Mai 2006, Aktenzeich 21 O 12175/04.

  • Versicherungen: Keine Haftpflicht bezahlt, wenn gegen geltende Gesetze verstoßen wird. Die Rechtsschutzversicherung wird in einem solchen Fall höchstens die Kosten für eine Vorabberatung übernehmen. Auf jeden Fall sollte die Versicherung vor Inanspruchnahme von rechtlichen Leistungen gefragt werden. Die Deckungszusage kann das Unternehmen selbst einholen.

  • Das Risiko: Ganz legal lassen sich heute Bilder aus verschiedenen Quellen und von unterschiedlicher Qualität beziehen. Die Preisspanne reicht von 80 Cent bis mehr als 500 Euro pro Bild. Niemand sollte sich darauf verlassen, dass man ihm nur schwer auf die Schliche kommt. Bilderkennung ist heute eine gelöste Aufgabe. Es handelt sich nur noch um eine Frage von Rechenkapazität und Übertragungsrate, ob ein bestimmtes Bild im Web zu finden ist.

  • Die Gefahr für den Markt: Denkbar ist, dass Unternehmen nur zu dem Zweck gegründet werden, Bilder billig - und ohne erworbene Lizenzen - zu verkaufen - und später über ein anderes Unternehmen überhöhte Nachforderungen zu stellen. Bisher wurde noch jede Möglichkeit genutzt, schnell an das große Geld zu kommen. Bei derzeit mehr als 100 Millionen Websites existiert ein riesiger potenzieller Markt für dieses Geschäftsmodell.

Ein Fall für die Qualitätssicherung

Um sich vor solchen Praktiken zu schützen, sollten die Unternehmen rechtzeitig eine Eigenanalyse vornehmen. Dazu sind alle Bilder der Internet-Präsenzen aufzulisten sowie die jeweiligen Lizenzdokumente zuzuordnen und zu archivieren.

Eventuell sollte das Unternehmen Lizenzkopien von den Agenturen bestellen. Ob das nötig und sinnvoll ist, lässt sich nur im Einzelfall entscheiden . Fakt ist jedoch, dass die Rechtsprechung im Zweifelsfall Dokumente einfordern wird. Und die müssen einfach vorhanden sein. (qua)

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