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Compliance & Recht

Urheberrecht

Bilder auf der Website sind eine tickende Zeitbombe

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von Dr. Manfred Fitzner (Selbständiger Berater und Inhaber der Poject Biz GmbH in Berlin) und Nina Heussen (Nina Heussen ist Rechtsanwältin in München.)

Szenario 5: Der Biss auf Granit

Nehmen wir an, Sie versuchen, die seinerzeit mit der Web-Erstellung beauftragte Agentur zur Nachzahlung zu bewegen; diese aber verweigert die Zahlung. Können Sie in diesem Fall etwaige Forderungen abwehren? Welche Verantwortung müssen Sie übernehmen?

Empfehlungen:

  • Schon im Vorfeld des Agenturvertrags sollte genau geklärt werden, was die Agentur zu leisten hat (Beschreibung der Leistungspflichten).

  • Zumindest muss der Kunde darauf achten, dass die Agentur eines zusichert: dass sie sämtliche Nutzungsrechte für die Bilder besitzt, die sie auf der Website des Kunden verwenden wird.

  • Daneben dürfte jedem Website-Betreiber klar sein, dass er für die Inhalte seiner Website haftet (Paragraf 8 TMG in Verbindung mit dem jeweils verletzten Gesetz, beispielsweise dem Urheberrechtsgesetz). Er muss also zahlen. Regress kann er allenfalls bei der Agentur anmelden. Die Ansprüche lassen sich also nicht "durchreichen".

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