Auch hier ist die Lizenznachforderung bereits eingegangen. Aber die Agentur besteht noch. In diesem Fall kann die Forderung vollständig an die Agentur weitergegeben werden - allerdings nur, wenn die Agentur sich nicht von der Rechteprüfung befreit hat.
Empfehlungen:
Achten Sie am besten schon beim Abschluss des Vertrags darauf, dass er keine Klausel enthält, die die Agentur von der Pflicht zur Prüfung der Urheberrechte für die verwendeten Bilder entbindet.
Dokumentieren Sie alle Schritte, die sie nach der Zustellung der Forderung unternehmen.
Beauftragen Sie außerdem die Agentur, die fraglichen Bilder von den Seiten zu entfernen, bis der Anspruch der Gegenseite nachgewiesen beziehungsweise widerlegt wurde.