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Compliance & Recht

Spickmich

Duisburg: Nächster Etappensieg von Spickmich.de

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von WIWO WIWO
Deutschlands Schüler dürfen auch weiterhin ihre Lehrer im Internet benoten. Das Duisburger Landgericht wies heute die Klage einer Lehrerin ab.

Die klagende Realschullehrerin wollte den Kölner Betreibern des Internetforums Spickmich.de verbieten lassen, sie betreffende Benotungen ihrer Schüler zu veröffentlichen. Erst Ende Januar war eine Gymnasiallehrerin vor dem Landgericht Köln mit einer vergleichbaren Klage gescheitert. Ähnlich wie in Köln entschied auch die Duisburger Kammer nun, dass die Bewertungen der Schüler zulässige Werturteile und keine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes darstellten. Die Benotungen fielen in den Schutzbereich des Grundrechts auf Meinungsäußerung, sagte ein Gerichtssprecher.

Auf Spickmich.de können Schüler ihre Lehrer in verschiedenen Kategorien wie "fachlich kompetent", "gut vorbereitet", "faire Noten", aber auch "cool und witzig", "menschlich" oder "beliebt" bewerten. Die Lehrerin hatte dem Gerichtssprecher zufolge im Gesamtergebnis die Note 3,8 erhalten, worauf sie die Löschung ihrer Daten beantragte. Die öffentliche Bewertung stellte nach Ansicht der Pädagogin eine Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte dar.

Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht. Es sei davon auszugehen, dass die Lehrerin beim Oberlandesgericht Düsseldorf in Berufung gehe, sagte der Sprecher. Nach Angaben der Kölner Betreiber haben sich seit Februar 2007 mehr als eine halbe Million Schüler auf Spickmich.de registriert. Rund 250.000 Lehrer seien bewertet worden, die Durchschnittsnote betrug dabei 2,7.

(1 Beitrag), 
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qbaer
Würden sich die Schüler und die betroffenen Lehrer im Unterricht ebenso engagieren wie auf oder gegen solche Plattformen, wären diese überflüssig. zum Beitrag


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