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Urteil: WLAN-Besitzer haften bei Missbrauch des ungesicherten Netzes

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Wer sein WLAN nicht gegen den Zugriff durch Dritte absichert, kann ernsthafte Konflikte mit dem Gesetz bekommen, so zeigt ein Urteil des Landgerichts Hamburg.

Der Richter musste sich mit einem Fall befassen, in dem eine Bürgerin ihr privat genutztes Wireless LAN nicht abgesichert hatte. Ungebetene Gäste haben nach Darstellung der Person das unverschlüsselte Funknetz genutzt, um mehrere Musikstücke in die Peer-to-Peer-Plattform Gnutella einzustellen. Daraufhin mahnten die Rechteinhaber die via IP-Adresse identifizierte Internet-Nutzerin kostenpflichtig ab und verlangten, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben.

Die Betroffene weigerte sich mit dem Hinweis, ihr Netz sei illegal von einer unbekannten Person genutzt worden. Als sie den Missbrauch bemerkt habe, habe sie prompt reagiert und das WLAN via Passwortschutz abgesichert - eine Wiederholungsgefahr sei also nicht gegeben. Die Gegenseite war mit dieser Erklärung nicht zufrieden und erreichte eine einstweilige Verfügung gegen die Besitzerin des Internet-Anschlusses. Auch die Kosten für das Verfügungsverfahren sollte sie zahlen - zu viel für die Betroffene, sie legte Einspruch ein (die Rechtsanwaltskanzlei Lampmann, Behn Rosenbaum hat das Urteil veröffentlicht).

Das Landgericht ließ sich jedoch auf ihre Argumentation nicht ein. Wer seine Internet-Verbindung drahtlos betreibe, müsse seinen Router absichern, andernfalls verstoße er gegen zumutbare Prüfungspflichten. In diesem Fall haftet die Besitzerin des Internet-Anschlusses gemäß Paragraph 1004 BGB als "Störer für Schutzrechtsverletzungen". In dem Urteil schreiben die Richter, dass die Internet-Nutzerin sich des Risikos hätte bewusst sein müssen: "Weiter ist allgemein bekannt, dass ungeschützte WLAN-Verbindungen von Dritten missbraucht werden können, um über einen fremden Internet-Anschluss ins Internet zu gelangen". (hv)


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