Das Persönlichkeitsrecht eines Lehrers werde durch Benotungen im Internet nicht verletzt, entschied am Dienstag der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Das Gericht hatte über die Klage einer Lehrerin aus dem nordrhein-westfälischen Moers zu befinden, die von Schülern im Internetportal spickmich.de bewertet worden war. Die Revision der Lehrerin wurde zurückgewiesen. Die Pädagogin, die im Unterrichtsfach Deutsch die Note 4,3 erhalten hat, sah ihr Persönlichkeitsrecht verletzt. Das höchste deutsche Zivilgericht hat damit erstmals über die Zulässigkeit der von Schülern im Internet abgegebenen Lehrerzensuren entschieden, es betonte aber, es handele sich "durchaus um einen Einzelfall". (dpa/ajf)