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EULA geändert

Google ändert umstrittenene Chrome-Nutzungsbedingungen

04.09.2008
Von pte pte
Der frischgebackene Browser-Hersteller Google reagiert auf massive Vorwürfe gegen die Nutzungsbedingungen seines neuen Beta-Browsers "Chrome".

Denn nicht nur die Ergänzungen zum Datenschutz erregten Aufsehen, sondern auch das End-User License Agreement (EULA) enthielt Passagen, die auf Kritik stießen. Ins Kreuzfeuer geraten ist der Punkt 11.1 der EULA, der die Abtretung von Rechten seitens des Nutzers regelt. Laut den ursprünglichen Bestimmungen sicherte sich Google das Recht, alle Nutzereingaben in den Browser uneingeschränkt weiterverwenden zu dürfen.

Konkret hieß es in der US-Fassung, dass der Nutzer durch das "Einreichen, Veröffentlichen oder Anzeigen von Inhalten Google ein dauerhaftes, nicht zu widerrufendes, weltweites, gebührenfreies und nicht-exklusives Recht zur Reproduktion, Adaption, Modifikation, Übersetzung, Veröffentlichung, öffentlichen Aufführung, öffentlichen Anzeige und Weiterverbreitung" einräumt. Diese umstrittene Passage wurde nun von Google entschärft. Nun ist unter dem Punkt 11.1 der EULA zu lesen, dass der Nutzer die Urheber- sowie sämtliche andere Rechte an seinen Eingaben behält. Die erste Formulierung der EULA sei ein Versuch gewesen, dieselben Regeln wie bei allen anderen Google-Services auch bei Chrome zur Anwendung zu bringen. Somit sollte Verwirrung bei den Nutzern vermieden werden, berichtet ein Google-Sprecher dem Branchenportal "Cnet". In manchen Fällen, wie eben bei Chrome, würden die Nutzungsbedingungen für einen Service jedoch auch Passagen enthalten, die "nicht gut zum Gebrauch des Produkts passen", zitiert der Branchendienst.

Bedenken werden auch weiterhin gegenüber der Übertragung von Eingaben in die bei Chrome als Omnibox bezeichnete Adressleiste vorgebracht. In den USA kommt die Kritik von der Datenschutzorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF). "Wir machen uns Sorgen, dass Chrome ein weiteres gigantisches Förderband ist, das private Informationen über das Surfverhalten von Nutzern in die Google-Datenspeicher bringt", äußert sich etwa der EFF-Techniker Peter Eckersley. Inzwischen hat Google konkretisiert, dass etwa zwei Prozent aller Daten, die der User über die Omnibox direkt an Google schickt, tatsächlich dauerhaft gespeichert werden - was auch IP-Adressen miteinschließt. Diese Informationen können schließlich verwendet werden, um ein zielgerichtetes Werbeprofil für jeden einzelnen User zu erstellen. Werbevermarkter bringen die individuell zusammengestellten Anzeigen über den Browser direkt an die Zielperson.

Google versichert, dass es sich an Datenschutzbestimmungen halte und damit auch keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergibt. Das Risiko, das mit dieser massenhaften Datenspeicherung verbunden ist, ist dennoch nicht zu unterschätzen. "Google lebt vom Vertrauen der User und muss daher besondere Vorsicht walten lassen", meint Andreas Zeller, Professor am Lehrstuhl für Softwaretechnik an der Universität des Saarlandes, im Gespräch mit pressetext. So habe die Datenpanne bei AOL Anfang August das hiermit verbundene Risiko einmal mehr aufgezeigt. Der Provider veröffentlichte die Suchanfragen von über 500.000 Kunden zu "Forschungszwecken". Die Daten waren zwar anonymisiert und die Nutzerkennung durch Ziffernkombinationen ersetzt. Dennoch konnten aus den Eingaben Rückschlüsse über den User gezogen werden, beispielsweise durch Suchanfragen nach Freunden oder Kollegen sowie deren Adressen. Zeller wünscht sich künftig eine stärkere Sensibilisierung für das Thema Datenschutz, die auch auf der Seite des einzelnen Users stattfinden muss. (pte)