Call-by-Call

Gericht schmettert Telekom-Klage zur Betreiberauswahl ab

31.10.2008
Die Deutsche Telekom hat vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG) mit ihren Plänen, die Betreiberauswahl call-by-call zu begrenzen, eine Schlappe erlitten.

Die Richter hätten eine entsprechende Verfügung der Bundesnetzagentur weitgehend bestätigt, teilte das BVG am Donnerstag in Leipzig mit. Die oberste Aufsichtsbehörde über den Telekom-Markt sei fehlerfrei zu der Einschätzung gekommen, dass die Telekom die Märkte für Festnetzanschlüsse und für Inlandsgespräche beherrsche. Deshalb sei der Telekom zu Recht die Verpflichtung zur Betreiberauswahl auferlegt worden, urteilten die Richter.

Ein Telekom-Sprecher erklärte, dass es bei der Klage vor allem darum gegangen sei, Rechtsklarheit zu bekommen. Das Unternehmen habe sich nicht grundsätzlich gegen die Verpflichtung gewandt, im Telefonnetz call-by-call zu ermöglichen. Über die Betreiberauswahl können Telekom-Kunden vor jedem Telefonat einen anderen Anbieter durch das Voranstellen einer Betreibervorwahl auswählen und somit günstiger telefonieren.

Positiv an der Entscheidung des Gerichtes sei zudem, dass Internettelefonie (Voice over IP) nicht mehr reguliert werde, sagte der Sprecher. Nicht durchsetzen bei Gericht konnte die Telekom dagegen Forderungen nach einer Entschärfung der Regulierungsvorgaben bei Großkunden. Hier strebte das Unternehmen im Zusammenhang von call-by-call kundenindividuelle Lösungen an, die nicht mehr der Regulierung unterliegen sollten. (dpa/ajf)