Länder wollen nachbessern

Besserer Schutz vor Werbung am Telefon

30.07.2008
Die Bundesregierung will Verbraucher besser vor unerwünschten Werbeanrufen und Vertragsabschlüssen am Telefon schützen.

Das Kabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen Gesetzentwurf von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). Bei unerlaubter Telefonwerbung drohen Firmen demnach bis zu 50.000 Euro Geldbuße. Call Center, die ihre Rufnummer unterdrücken, sollen bis zu 10.000 Euro zahlen müssen. Ob das Gesetz in dieser Fassung umgesetzt wird, ist allerdings ungewiss. Den Ländern gehen die Maßnahmen nicht weit genug.

Brigitte Zypries: Ländern und Verbraucherschützern geht ihr Gesetzentwurf nicht weit genug.
Brigitte Zypries: Ländern und Verbraucherschützern geht ihr Gesetzentwurf nicht weit genug.
Foto: REGIERUNGonline

Bei telefonisch abgeschlossenen Verträgen (Abos, Gewinnspiele, Handy-Verträge) ist ein 14-tägiges Widerrufsrecht geplant. So soll verhindert werden, dass Kunden am Telefon überrumpelt werden. "Wir schützen die Verbraucher wirkungsvoll vor unerwünschten Werbeanrufen und Kostenfallen im Internet, ohne die Wirtschaft mit unpraktikablen Regelungen zu belasten", sagte Zypries.

Bei langfristigen Verträgen - zum Beispiel beim Wechsel des Telefon- oder Stromanbieters - soll das Gesetz vorschreiben, dass eine Firma eine schriftliche Bestätigung des Neukunden einholen muss, dass er seinem alten Anbieter tatsächlich kündigen will. Bei 0180-Anrufen vom Handy aus werden Preis-Obergrenzen eingeführt. Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU) sagte, unzulässige Werbeanrufe hätten ein Ausmaß angenommen, das nicht hinnehmbar sei.

Mehrere Länder fordern schärfere Regeln und wollen über den Bundesrat den Gesetzentwurf nachbessern. Die schriftliche Bestätigung müsse für alle Telefon-Geschäfte gelten. Statt den Kunden ein Widerrufsrecht zu geben, sollte besser ein Vertragsabschluss am Telefon komplett verhindert werden. "Also ohne Brief, Mail oder Fax kein Vertrag", sagte der Vorsitzende der Verbraucherschutz-Ministerkonferenz, Bayerns Landesminister Otmar Bernhard (CSU).

Das sieht auch Baden-Württemberg so. Der Zypries-Entwurf sei nur ein erster Schritt im Kampf gegen den "Telefonterror". "Es kann nicht sein, dass Verbraucher sich gegen einen Vertrag zur Wehr setzen müssen, der illegal zustande gekommen ist", sagte Verbraucherminister Peter Hauk (CDU). Der Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisierte, dass die geplanten Bußgelder angesichts der Millionengewinne der Call-Center-Branche kein ausreichendes "Abschreckungspotenzial" böten.

Strengere Vorschriften soll es auch bei 0180-Rufnummern geben, die Unternehmen und Behörden für Kundenkontakte nutzen. Die Minutenpreise für einen Anruf vom Handy aus schwanken bislang zwischen 69 und 87 Cent. Mit der Änderung des Telekommunikationsgesetzes müssen Festnetz- und Handy-Kosten künftig klar ausgewiesen werden.

Die Handy-Gebühren beim 0180-Anruf werden nun gedeckelt. Sie dürfen zukünftig nicht mehr als 28 Cent pro Minute oder 40 Cent pro Anruf betragen. Für Anrufe bei 0180-Nummern aus den Festnetzen dürfen die Anbieter schon heute höchstens 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf verlangen. (dpa/tfc)