Wer seine Rechnung für den Strom mit jener für sein Telefon vergleicht, dem fällt bei Ersterer schnell ein Mangel an Detailinformationen auf. Die Stromrechnung beschränkt sich in der Regel auf den Preis pro kW/h mal Jahresverbrauch, der am Zähler vor Ort abgelesen werden muss. Der Versorger weiß im Grunde nichts über das Nutzungsverhalten des Konsumenten.
Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) schafft ab 1. Januar 2010 die Voraussetzungen dafür, dass sich dieser Zustand ändert. Dann müssen neue und renovierte Gebäude mit intelligenten Stromzählern ausgestattet werden. Außerdem haben Kunden den Anspruch, die alten Wirbelstromzähler gegen elektronische Messgeräte austauschen zu lassen ("soweit dies technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar ist").
Die neuen Stromzähler unterscheiden sich von den bisherigen vor allem dadurch, dass sie über einen Rückkanal zum Versorger verfügen, über den in kurzen Intervallen die Verbrauchsdaten übertragen werden. Damit können die Energielieferanten flexible Preise anbieten, die abhängig von der Tageszeit oder der Auslastung des Netzes festgelegt werden.
Für die Kommunikation zwischen Zähler und Zentrale via Datennetz gibt es mehrere technische Optionen, wobei unterschiedliche Anbieter aus verschiedenen Branchen ihre Chance wittern. Einige der rund 900 regionalen Energieversorger haben ihre Stromnetze für die Datenübertragung ausgebaut (Powerline). Alternativ stehen auch Telekommunikationsfirmen und Betreiber von Kabelnetzen bereit, um diese Lücke zu schließen.