Nach Gerichtsurteil

US-Grenzer dürfen Notebooks und Handys durchsuchen

30.04.2008
Die amerikanischen Einreisebehörden hatten immer wieder Computer und andere elektronische Geräte durchsucht. Ein höchstgerichtliches Urteil bestätigte nun diese Praxis. Einige Geschäftsreisende entfernen daher vertrauliche Firmendaten von ihren Notebooks.

Die Washington Post berichtete im Februar von mehreren Fällen, wo US-Grenzer ohne konkreten Verdacht Reisende zwangen, ihnen Zugriff auf Notebook-Computer zu gewähren. So wurde eine britische Marketing-Managerin vor dem Flug von Washington nach London aufgefordert, wegen Sicherheitsbedenken ihr Laptop an die Beamten auszuhändigen. Andernfalls dürfe sie das Flugzeug nicht besteigen.

Der Officer notierte sich Benutzername sowie Passwort und hieß die Geschäftsreisende, ihre E-Mail abzurufen - was aber mangels Internet-Zugang nicht funktionierte. Die Grenzbeamten sicherten der britischen Staatsbürgerin zu, dass sie ihren Computer binnen zwei Wochen zurückbekomme. Allerdings wurde ihr das Gerät rund ein Jahr nach dem Vorfall immer noch nicht zurückerstattet, geschweige denn dass sie eine Erklärung erhalten hätte. Der Bericht nennt zudem ein weiteres Beispiel, wo US-Grenzer die Rufliste auf dem Handy einer arabischstämmigen Amerikanerin durchsucht oder die Web-Historie vom Notebook eines IT-Spezialisten kopiert haben.

Ein US-Gericht hatte der Klage eines Betroffenen vor einiger Zeit stattgegeben und die Praxis der Einreisebehörden für ungesetzlich erklärt. Die Entscheidung wurde nun von einem Höchstgericht revidiert und das Durchsuchungsrecht auf alle elektronischen Geräte ausgedehnt. So dürfen US-Beamte nun auch ohne konkreten Verdacht die Bilder in Digitalkameras inspizieren.

Der Washington Post zufolge habe zumindest zwei global agierende Unternehmen, ein amerikanisches und ein holländisches, Konsequenzen aus den Vorfällen gezogen. Sie wiesen ihre Manager an, keine vertraulichen Firmeninformationen bei US-Reisen auf ihren Notebooks zu transportieren. Eine kanadische Anwaltskanzlei verlangt von ihren Mitarbeitern, dass ihre Computer keinerlei Daten enthalten, wen sie in das Nachbarland einreisen wollen. Sie müssen während ihres geschäftlichen Aufenthalts über verschlüsselte Verbindungen via Internet auf die heimischen Server zugreifen, um an die benötigten Informationen zu gelangen. (ws)