Alleingänge verboten

EU leitet Verfahren gegen Bundesnetzagentur ein

26.06.2009
Die für Telekommunikation zuständige EU-Kommission hat ein Verfahren wegen Vertragsverletzung gegen die Bundesnetzagentur eingeleitet, die in Deutschland die Zustellungsentgelte der Mobilfunkanbieter reguliert. Zustellungsentgelte, auch als Terminierungsentgelte bezeichnet, sind Gebühren, die Netzbetreiber für die Durchleitung der Anrufe aus einem anderen Netz verlangen.

Die Bundesnetzagentur hatte sie am 31. März 2009 neu festgelegt, am 1. April traten die neuen Bestimmungen in Kraft. Allerdings hat sich die deutsche Behörde vorher weder mit der EU noch den anderen nationalen Regulierern abgestimmt. Dieser Mangel an Transparenz ist nach Ansicht der Kommission bislang einmalig und ein klarer Verstoß gegen das Telekommunikationsrecht.

Alleingänge verboten: EU leitet Verfahren gegen Bundesnetzagentur ein.
Alleingänge verboten: EU leitet Verfahren gegen Bundesnetzagentur ein.

"Regulierungsentscheidungen zur Festsetzung der Mobilfunk-Zustellungsentgelte wirken sich auf Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten und damit auf den Binnenmarkt aus. Deshalb sind die nationalen Regulierungsbehörden in der EU rechtlich verpflichtet, bei solchen Entscheidungen die Regulierer der anderen Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission zu konsultieren" , sagte die für Telekommunikationsfragen zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding.

Das EU-Telekommunikationsrecht verpflichtet die nationalen Regulierungsbehörden, miteinander und mit der Kommission in transparenter Weise zusammen zu arbeiten, um für eine einheitliche Anwendung der EU-Vorschriften zu sorgen. Dazu gehört auch die Verpflichtung, der Kommission etwaige Regulierungsmaßnahmen, darunter auch die Höhe der Entgelte mitzuteilen. Ohne vorherige Konsultation der anderen Regulierer steige die Gefahr, dass es zu einer unterschiedlichen Regulierung der Zustellungsentgelte in den Mitgliedstaaten und damit zu Wettbewerbsverzerrungen auf dem EU-Binnenmarkt der Telekommunikation kommt.

Die deutsche Regierung hat nun zwei Monate Zeit, um auf das Aufforderungsschreiben zu antworten. Erhält die Kommission von ihr keine oder eine nicht zufriedenstellende Antwort, leitet sie die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens ein.Sollte Deutschland seinen Verpflichtungen dann immer noch nicht nachkommen, wird die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen.

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