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Mobile & Wireless
Gerichtsurteil

Handyverbot am Steuer gilt auch für Navigation

15.07.2008
Die Verwendung des Handys am Steuer eines Autos ist bis auf wenige Ausnahmen untersagt. Auch neue Funktionen wie das Navigieren per Handy fallen unter das Verbot, solange das Handy dafür in die Hand genommen wird. Das entschied jetzt das Kölner Oberlandesgericht.

Das Anfassen des Mobiltelefons innerhalb des Autos ist für den Fahrer strengstens untersagt. Auch zum Navigieren darf das Telefon nicht in die Hand genommen werden, entschied jetzt das Oberlandesgericht Köln. Die Richter wiesen die Beschwerde eines Autofahrers zurück, den das Amtsgericht Bonn wegen der Nutzung seines Handys am Steuer zu einer Geldbuße von 70 Euro verurteilt hatte. Der Mann wies vergeblich darauf hin, dass er das Mobiltelefon nur zum Navigieren in die Hand nahm und nicht, um während der Fahrt zu telefonieren.

Das Gericht berief sich auf die Straßenverkehrsordnung, in der die Nutzung eines Handys während der Fahrt untersagt ist, wenn der Fahrer das Gerät dafür aufnimmt oder hält. Nach Ansicht der Richter beinhaltet der Begriff "Nutzung" sämtliche Bedienfunktionen. Das schließt auch die Möglichkeiten zur Speicherung, Verarbeitung und Darstellung von Daten ein, die von Mobiltelefonen neuerer Bauart zur Verfügung gestellt werden. Die Nutzung als Navigationshilfe beinhaltet nach Meinung des Gerichts einen Datenabruf und damit, ähnlich der Teilnahme am Internet, eine Kommunikation im weiteren Sinne.

Der Autofahrer sei durch das Handy vom Verkehr abgelenkt und könne die Hände vorübergehend nicht am Steuer halten. Das gilt auch, wenn der Fahrer eine gespeicherte Notiz, eine Telefonnummer oder die Uhrzeit abliest und das Handy als Diktiergerät nutzt. Die Richter machen eine einzige Ausnahme: wenn der Fahrer das Handy an einen anderen Ort im Fahrzug legt. Dies habe keinen konkreten Bezug zu den Bedienfunktionen des Telefons und sei deshalb nicht verboten.

Das Telefonieren über eine Freisprecheinrichtung ist ebenso erlaubt. Auch den Navigationsanweisungen darf während der Fahrt weiterhin zugehört werden. Das Handy während der Fahrt anzufassen, etwa um ein neues Ziel einzugeben, kann von der Polizei wiederum mit einem Bußgeld und Punkten in der Verkehrssünder-Datei geahndet werden. Denn sie könne nicht erkennen, ob ein Autofahrer mit dem Gerät seine Routenplanung vornimmt, zitiert die Süddeutsche Zeitung den ADAC-Sprecher Maximilian Maurer. Die Beamten müssten davon ausgehen, dass der Autofahrer mit dem Handy telefoniert.

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