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ERP
E-Invoicing und ERP

Was Sie über die elektronische Rechnung wissen müssen



Wie muss ein Unternehmen reagieren, wenn es eine elektronische Rechnung erhält, die nicht ordnungsgemäß signiert ist?

Eine Rechnung ohne elektronische Signatur sollte nicht akzeptiert werden, wenn hierfür die Vorsteuer geltend gemacht werden kann. Ein Vorsteuerabzug ist nur dann möglich, wenn das Dokument signiert ist und die digitale Unterschrift geprüft wurde, was über das Prüfprotokoll nachgewiesen werden kann. Enthält eine Rechnung keine Signatur, hat der Empfänger die Pflicht, eine ordnungsgemäße Rechnung anzufordern: entweder eine Papierrechnung per Post oder eine elektronische Rechnung, die die elektronische Signatur aufweist.

Unrechtmäßig geltend gemachte Vorsteuer muss, wenn dies beim Finanzamt auffällt, zurückgezahlt werden. Außerdem kann eine zusätzliche Geldstrafe anfallen.


Leserkommentare 
(1 Beitrag), 
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Oliver Riepe
Der Artikel gibt einen schönen Überblick über die elektronische Rechnungsstellung. Der Vollständigkeit halber möchte ich eine Ergänzung zu "Was ist besser: die Signatur in separater Datei oder als Teil des Rechnungsdokuments?" anbringen: Es gibt bereits Lösungen, die maschinenlesbare Daten (XML) in die signierte PDF-Rechnung integrieren. Vorteile: die Rechnung steht universell, weil menschenlesbar zur Verfügung. Dennoch ist ohne weitere Erkennung und Interpretation eine maschinenlesbare Version mit strukturierten Daten verfügbar. Zudem muss nur eine Datei auf Versender- und Empfängerseite aufbewahrt werden. Eine solche Lösung ist bereits in einige ERP-Systeme integriert, u.a. Lexware (Lexware eRechnung). zum Beitrag


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