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Compliance & Recht
Drei Fragen an den Kläger

Ein Superwahljahr ohne Computer?

07.01.2009
Autor(en): Simon Hülsbömer.
Der Physiker und Softwareexperte Ulrich Wiesner hat große Bedenken gegen den Einsatz von Wahlcomputern und ist vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.

CW: Sie haben beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen den Einsatz von Wahlcomputern bei Bundestagswahlen eingereicht. Warum?

Wiesner: Wahlen müssen transparent sein und vor den Augen der Öffentlichkeit stattfinden. Das ist nicht der Fall, wenn die Stimmabgabe an "Blackboxen" erfolgt. Niemand kann das Ergebnis prüfen und später noch nachvollziehen, wie es zustande gekommen ist.

CW: Das Urteil soll in den kommenden Wochen fallen. Was erwarten Sie?

Wiesner: Ich wünsche mir, dass Wahlcomputer bei der nächsten Bundestagswahl nicht zugelassen werden. Zumindest erwarte ich, dass das Gericht klare, nachvollziehbare Anforderungen für elektronische Wahlen definiert.

CW: Welche Möglichkeiten gibt es, das E-Voting sicherer zu machen? Ist Verschlüsselung ein Weg?

Ulrich Wiesner hofft auf einen weitsichtigen Gerichtsentscheid.
Ulrich Wiesner hofft auf einen weitsichtigen Gerichtsentscheid.

Wiesner: Kryptografie löst die Probleme nicht. Sie ist eine Möglichkeit, die Stimmzählung zuverlässiger zu gestalten - dennoch macht sie den gesamten Vorgang komplizierter für den Wähler, weil er ein hohes technisches Verständnis mitbringen muss. Ich kenne kein Verfahren, das Transparenz bei der Abstimmung per Maschine schafft. Zur klassischen Wahl mit Stift und Papier gibt es bisher keine Alternative.



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