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Compliance & Recht
Onlineshop für Anwalts-Dienstleistungen

Rechtsberatung ab 50 Euro

21.08.2008 um 10:36 Uhr
Autor(en): Karen Funk, COMPUTERWOCHE-Redakteurin.
Die Kanzlei Feil Rechtsanwälte aus Hannover bietet auf www.shopanwalt.de Anwalts-Dienstleistungen zu Festpreisen an.

Shopanwalt.de bietet juristische Dienstleistungen zu festen Preisen.
Shopanwalt.de bietet juristische Dienstleistungen zu festen Preisen.

Wer eine Abmahnung oder einstweilige Verfügung erhalten hat, braucht nicht selten die Unterstützung durch einen Anwalt. Doch mit welchen Kosten derjenige rechnen muss, ist oft nicht klar. Die auf IT- und Internet-Recht spezialisierte Kanzlei Feil Rechtsanwälte aus Hannover ist nun mit dem Onlineshop www.shopanwalt.de für Anwaltsdienstleistungen an den Start gegangen, die juristische Dienstleistungen zu festen Preisen anbietet. Ihre Zielsetzung ist, dass die Anwaltsvergütung kein Mysterium sein soll, sondern eine Größe, mit der Mandant und Anwalt bewusst, gleichberechtigt und mit einem kaufmännischen Blick umgehen kann. Wer also im oben genannten Fall eine einstweilige Verfügung oder Abmahnung bekommen hat, kann bei Shopanwalt.de nachsehen, was er für eine 15-minütige Beratung auf den Tisch legen müsste: nämlich 50 Euro.

Abmahnsichere Onlineshops

Und es gibt noch jede Menge andere Dienstleistungen, die Shopanwalt.de auf seiner Website präsentiert. Etwa für Internet-Anbieter, die ihren Onlineshop abmahnsicher machen wollen. Diese zahlen für eine gesetzeskonforme Widerrufsbelehrung, Allgemeine Geschäftsbedingungen und alle notwendigen Rechtstexte für ihren Online-Shop 952 Euro. Im Pauschalpreis ist eine einstündige telefonische oder persönliche Beratung enthalten.

"Wir wollen den Vergleich sowohl in Bezug auf unsere Leistung als auch in Bezug auf den Preis", so Rechtsanwalt Thomas Feil, Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Arbeitsrecht sowie Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Hannover. "Preistransparenz und Kostenklarheit für gute anwaltliche Beratung und Dienstleistung sind unser Ziel."


Leserkommentare 
(3 Beiträge), 
Kommentieren
idur
Neulich fiel ich gleich auf zwei andere Antwalthotlines rein und habe mir geschworen, grundsätzlich nur mehr ein persönliches Beratungsgespräch bei Bedarf anzustreben. Heiße Luft und viel Blabla aus dem Internet abgekupfert kosteten mich insgesamt an die 205 ?. Besonders dreist fand ich, dass sich Anwälte meldeten bzw. die Antwort gleich für sich reservierten, welche keineswegs über das gesuchte Spezialwissen verfügten. zum Beitrag

Weisrock
Kauf einer Rechtsberatung per Mausklick Eine bei Online-Händlern bekannte Kanzlei in Hannover präsentiert ein neues Vertriebssystem von Beratungsleistungen im Bereich Informationstechnologierecht. Sehr geehrte Herren in Hannover, ich gratuliere Ihnen zu dieser neuen Geschäftsidee und dem anspruchsvollen Design Ihres neuen Shops. Auf die Idee muss man erst einmal kommen, Rechtsberatung als Paket vorab zu verkaufen. Ich habe mir die neue Seite angesehen und folgenden Hinweis entdeckt: ? Deshalb freuen wir uns über jede Anmerkung, jede Kritik und jede Rückmeldung zu diesem Online-Shop.? Dieser Aufforderung komme ich gerne nach. Ich habe für Ihr neues Geschäftskonzept zwei weitere Ideen. Sprechen Sie einmal mit den bekannten Lebensmitteldiscountern in Deutschland. Sicherlich findet man dort einen Weg für die Vermarktung von Ihren Beratungspaketen. Platziert zwischen zwischen Milch und Honig könnte ich es mir gut vorstellen. Denkbar wäre auch der Bereich ? Gartenwerkzeuge ?. Da wo man die Spitzhacken und Totengräberschaufeln findet. Eine weitere Idee wäre eine Kooperation mit meiner Person. Ich telefoniere tagtäglich mit betroffenen, kleinen Online-Händlern, die sich darüber beschweren, dass eine namhafte Kanzlei aus Ihrer Heimatstadt immer wieder Abmahnungen mit hoher Kostennote verschickt. Dieser Kollege von Ihnen überzieht ganz Deutschland mit seiner negativen Energie. Einer seiner Mandanten wird in der Fachpresse als Massenabmahner bezeichnet. Diese, überwiegend kleinen Händler haben sicherlich großes Interesse an Ihren Beratungsangeboten. Sie sehen, liebe Herren, es gibt ein großes Potential an möglichen Kunden. Ungeschickt wäre es aus meiner Sicht, wenn sie in ihren Geschäftsbedingungen den Bereich ? Interessenkollision ? zu eng auslegen. Das würde den neuen Kundenkreis erheblich einschränken. Bei Interesse an einer Zusammenarbeit, dürfen Sie mich gerne kontaktieren. Ich wünsche Ihnen alles Gute für die Zukunft, und dass, Ihr neues Geschäftsmodell die Aufmerksamkeit findet, die Sie sich wünschen und die Sie sich verdient haben. Werner Weisrock http://www.abmahnung.weisrock.de zum Beitrag

mystery6
Warum so teuer und kompliziert? Unter https://rechtsberatung.rechtsanwalt.com/ findet man jegliche Form der Rechtsberatung aus einer Hand, also telefonisch oder eben auch online (https://fragen.rechtsanwalt.com/). Vorteil bei letzterer: Den Preis bestimmt der Rechtsuchende selbst! zum Beitrag


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