Cold Calling

Verbraucherschützer fordern härteres Vorgehen gegen Telefonwerbung

30.07.2008
Im Kampf gegen unerlaubte Telefonwerbung halten Verbraucherschützer die Pläne von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) für nicht ausreichend.

Der Gesetzentwurf, der am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden soll, enthalte zwar viele effektive Maßnahmen, aber die geplanten Bußgelder seien zu niedrig, kritisierte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Dienstag in Berlin. Zudem forderte ein vzbv-Sprecher, dass grundsätzlich jeder telefonische Vertrag erst dann gültig wird, wenn er vom Kunden schriftlich bestätigt wurde.

Der Gesetzentwurf sieht ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei telefonischen Verträgen vor, wie es bislang schon bei sogenannten Haustür-Geschäften üblich ist. Nur bei langfristigen Verträgen - etwa beim Wechsel des Stromlieferanten oder der Telefongesellschaft - benötigt der neue Anbieter künftig eine schriftliche Erklärung des Kunden, dass dieser seinen Vertrag mit dem bisherigen Anbieter tatsächlich kündigen will. Ferner soll bei unerlaubten Werbeanrufen künftig ein Bußgeld von 50.000 Euro drohen, weil das seit 2004 geltende Telefonwerbeverbot häufig missachtet wird. Wer zur Verschleierung der Identität die Rufnummer unterdrückt, muss mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro rechnen - wenn er denn identifiziert werden kann.

Angesichts der Millionengewinne böten diese Bußgelder aber kein ausreichendes "Abschreckungspotenzial", kritisierte der Bundesverband der Verbraucherzentralen. Auch Jürgen Baier vom Call-Center-Betreiber Transcom beklagte: "Bei dem Gebaren einiger schwarzer Schafe in der Branche sind die angedachten Strafen noch nicht ausreichend."

Ob das Gesetz in der vorgesehenen Form den Bundestag und den Bundesrat passiert, ist ohnehin fraglich, denn mehrere Landesregierungen haben schon Nachbesserungsbedarf angemeldet. Ähnlich wie die Verbraucherschützer fordern sie, dass telefonische Verträge erst nach einer schriftlichen Bestätigung gültig werden. Zypries lehnt dies bislang ab, weil man dann auch jede telefonische Pizza-Bestellung schriftlich bestätigen müsse. Dieses Argument hält der vzbv für unsinnig. Schließlich sei es ein Unterschied, ob das Telefon ungewollt klingelt oder ob man selber aktiv zum Hörer greift, um ein Abendessen zu ordern. (dpa/tc)