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Compliance & Recht
Meinungsfreiheit

Lehrerin unterliegt erneut bei Klage gegen Benotung im Internet

03.07.2008 um 15:59 Uhr
Im Rechtsstreit um die Benotung von Lehrern im Internet durch ihre Schüler hat eine klagende Pädagogin zum vierten Mal eine Niederlage erlitten.

Die Bewertung in dem Portal "spickmich" sei zulässig und vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt, urteilte das Kölner Oberlandesgericht (OLG) am Donnerstag. Aussagen wie "gut vorbereitet", "peinlich" oder "menschlich" bedeuteten keinen Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht der Klägerin (Az: OLG Köln 15 U 43/08). Die Gymnasiallehrerin vom Niederrhein will bereits seit einem Jahr ihre Benotung stoppen lassen: Im Sommer 2007 versuchte sie dies zunächst per einstweiliger Verfügung, scheiterte aber erst vor dem Kölner Landgericht und später vor dem OLG Köln.

Daraufhin beschritt die Lehrerin aus Moers den "normalen" Klageweg, um die Veröffentlichung ihrer Daten und ihre Bewertung im Internet zu verhindern. Aber auch in diesem Hauptsacheverfahren unterlag sie am 30. Januar vor dem Kölner Landgericht - und nun erneut vor dem OLG. Nach früheren Angaben ihrer Anwälte strebt die Lehrerin, die sich verunglimpft sieht, eine Grundsatzentscheidung beim Bundesgerichtshof (BGH) an. Das Kölner OLG ließ eine Revision beim BGH am Donnerstag zu. Die Betreiber von "spickmich" begrüßten die "erneut deutliche Entscheidung des Gerichts". Das im Frühjahr 2007 gestartete Portal sorge mit einer Million angemeldeten Schülern und 350.000 benoteten Lehrern für mehr Transparenz in der Bildung.

Dem OLG-Urteil zufolge dürfen in dem von Kölner Studenten betriebenen Portal auch weiterhin Lehrername, Unterrichtsfächer und Beurteilungen wie "cool", "faire Noten" oder "fachlich kompetent" veröffentlicht werden. Es handele sich nicht um "Schmähkritik" oder eine Herabsetzung der Lehrerin. Auch das Einstellen von Zitaten der Pädagogin - so wie auch etwa in Schülerzeitungen - sei erlaubt. In "spickmich" hatte die Lehrkraft laut OLG im Gesamtergebnis die Note 4,3 erhalten.

Im Kölner Urteil wurde auch nicht beanstandet, dass die Schüler ihre Bewertung anonym abgeben. Es liege "aufgrund des Über-Unterordnungsverhältnisses zwischen Lehrer und Schüler" nahe, dass Schüler sonst aus Furcht vor negativen Konsequenzen ganz auf eine Meinungsäußerung verzichten würden. Dies würde aber "der Freiheit des durchaus wünschenswerten breiteren Kommunikationsprozesses über die Qualität der Bildungsarbeit" zuwiderlaufen.

Auch eine zweite Lehrerin hatte im April vor dem Duisburger Landgericht wegen Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts gegen ihre Benotung in "spickmich" geklagt - und war ebenfalls gescheitert. (dpa/tc)


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