"Schwarze Liste" gegen unlautere Geschäftspraktiken: Sechs Beispiele
2. Werbung mit Rechnung
Verboten ist die Übermittlung von Werbematerial unter der Beifügung einer Zahlungsaufforderung, wenn damit der unzutreffende Eindruck vermittelt wird, die beworbene Ware oder Dienstleistung sei bereits bestellt.
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