computerwoche.de
Newsletter  |   CW-TV  |   Bilder-Galerien  |   Blogs & Forum  |   CW mobil  |   RSS  |   Aboshop


Compliance & Recht

Gesetz verstärkt Druck auf gewerbsmäßige Raubkopierer

08.04.2008 um 14:35 Uhr
Autor(en): pte pte.
Die Musikindustrie könnte bald die Möglichkeit haben, Namen und Anschrift von Tauschbörsennutzern direkt bei den Internetprovidern abzufragen, ohne hierfür eine polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Genehmigung einholen zu müssen.

Über den entsprechenden Gesetzesentwurf, der dies ermöglichen soll, wird der Bundestag am Freitag, dem 11. April, abstimmen. Kernpunkt des Entwurfs der Bundesregierung für das "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" ist dabei die Einführung eines Auskunftsanspruchs für Rechteinhaber gegenüber Dritten bei Urheberrechtsverletzungen. Das neue Gesetz, das die Durchsetzungsrichtlinie der EU in Deutschland umsetzen soll, sieht lediglich die Verpflichtung zur Einholung einer richterlichen Verfügung vor, wenn auf Verkehrsdaten zugegriffen werden soll.

"Das diskutierte Gesetz gibt der Musikindustrie die Möglichkeit, effektiver gegen gewerbsmäßige Raubkopierer oder Produktpiraten vorzugehen", erklärt Verena Eckert, Rechtsexpertin der IT-Recht Kanzlei, im Gespräch mit pressetext. "Nach dem derzeitigen Stand des Gesetzesentwurfes bekommt sie nur dann zusätzliche Möglichkeiten zur Ermittlung des Rechtsverletzers, wenn die Rechtsverletzung im geschäftlichen Verkehr erfolgt ist", betont Eckert. Auf die vielen Millionen Tauschbörsennutzer habe das Gesetz jedoch keine Auswirkungen, da diese in der Regel nicht im geschäftlichen Verkehr handeln. "Solche Rechtsverletzungen im geschäftlichen Verkehr richten im Regelfall sehr große Schäden an", ergänzt Eckert.

"Bislang mussten Rechteinhaber eine Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten, wenn sie vom Rechtsverletzer keinen Namen, sondern lediglich dessen IP-Adresse und den Zeitpunkt der Rechtsverletzung kannten", schildert Eckert. Die Staatsanwaltschaft habe daraufhin Auskunft vom betroffenen Provider gefordert, wem die fragliche Adresse zu diesem Zeitpunkt zugeordnet war. "Über eine Akteneinsicht kamen dann die Rechteinhaber an Name und Anschrift des Raubkopierers heran", so Eckert. "Nach den neuen Regelungen soll der Umweg über die Staatsanwaltschaften wegfallen, wenn es um Rechtsverletzer geht, die im geschäftlichen Verkehr handeln. Dann soll auch das Zivilgericht den Provider anweisen dürfen, die entsprechende Information herauszugeben", erläutert Eckert.

Die Musikindustrie versucht schon seit geraumer Zeit durch verstärktes Lobbying, Druck auf Politik und Provider auszuüben, damit diese effektive Maßnahmen gegen Filesharing ergreifen. Erst vergangene Woche hat sich der erste Zugangsanbieter in Großbritannien diesem Druck gebeugt und der Forderung der Industrie nach einer aktiven Kontrolle der im eigenen Angebot befindlichen Webinhalte nachgegeben. Nachweislich ertappten Internetpiraten wird demnach nach ihrem dritten Vergehen vom Provider der Zugang zum Internet gesperrt. (pte)



Seite: 1


Leserkommentare 
(0 Beiträge), 
Kommentieren

Beitrag schreiben

Noch kein Forums-Mitglied?
Dann gleich hier anmelden.


COMPLIANCE: CW-REDAKTEURE EMPFEHLEN
Zeitbombe Bildrechte Zeitbombe Bildrechte Wer fremde Fotos oder Grafiken zur Illustration von Internet-Präsenzen nutzen, sollten peinlich auf die Bildrechte achten. Er könnte sonst draufzahlen ... weiter
ISO-konformes Itil V3 ISO-konformes Itil V3 Wer sich mit der ISO/IEC-Norm 20 000 beschäftigt, hat die Voraussetzungen für Version 3 der IT Infrastructure Library (Itil V3) zum Großteil erfüllt ... weiter
Das neue Urheberrecht Das neue Urheberrecht Was müssen Unternehmen nach der Änderung des Gesetzes zum Schutz des geistigen Eigentums beachten? - Das Wichtigste im Überblick. weiter
Das Pflichtenheft hat Recht Das Pflichtenheft hat Recht Die Kosten von ERP-Projekten ufern häufig aus. Das liegt unter anderem daran, dass die Beteiligten die juristischen Aspekte vernachlässigen.  weiter
IT-Risiko-Management IT-Risiko-Management Sowohl die gesetzlichen Anforderungen als auch wirtschaftliche Erwägungen sprechen für ein präventives Risiko-Management. Was ist zu beachten? weiter
Zeitbombe Bildrechte ISO-konformes Itil V3 Das neue Urheberrecht Das Pflichtenheft hat Recht IT-Risiko-Management
  • Top geklickt
  • Top verlinkt
  • Whitepaper
Computerwoche TV Frage der Woche

Wie wirkt sich die Übernahme von Bea durch Oracle auf die Kunden von Bea aus?

TESTEN SIE IHR WISSEN KOSTENLOSE NEWSLETTER VON COMPUTERWOCHE
Nachrichten morgens
Whitepaper
Nachrichten mittags
CW-Mittelstand
Highlights der Woche
Hardware
Neu: SAP-Newsletter
Software
Job + Karriere
Open-Source
Stellenmarkt
Produkte + Techn.
Freiberufler
Security