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BI & ECM
Compliance und Berichtspflichten erfüllen

10 Tipps für das Beteiligungs-Management

07.10.2008
Autor(en): Marko Albrecht, Gechäftsführer zetVisions AG,Heidelberg..
Vor allem Firmengruppen und Konzerne müssen Übersicht und Ordnung in ihre Beteiligungen bringen, um nicht gegen rechtliche Auflagen zu verstoßen. Nachfolgend zur Orientierung einige grundsätzliche Empfehlungen.

Ein stark verästeltes Geflecht in- und ausländischer Beteiligungen macht es heute vor allem großen Unternehmen schwer, ihren Berichtspflichten nachzukommen. Daran sind nicht zuletzt die vielen Regularien wie beispielsweise die Außenwirtschaftsverordnung, das Wertpapierhandelsgesetz und immer neue EU-Richtlinien verantwortlich, die den bürokratischen Aufwand in die Höhe treiben (Viele Informationen zu den organisatorischen Aufgaben und rechtlichen Problemen von Unternehmen finden Sie auch im Knowledge Center Compliance und Recht der Computerwoche).

In Unternehmen herrscht abteilungsübergreifend Bedarf an verläßlichen Beteiligungsinformationen.
In Unternehmen herrscht abteilungsübergreifend Bedarf an verläßlichen Beteiligungsinformationen.

Aber auch technisch liegt Vieles im Argen. So werden in vielen Unternehmen die benötigten Informationen immer noch in Excel-Arbeitsblättern erfasst und dann per E-Mail herumgeschickt. Oft stellt sich dabei heraus, dass zentrale Angaben fehlen (zur Marktentwicklung von Software für das Beteiligungs-Management siehe auch den Beitrag "SAP verkauft Teile von Business Objects). Der Aufwand eines solchen Vorgehens ist immens hoch und bietet wenig Sicherheit - Compliance-Verstöße sind vorprogrammiert. So ist es kein Wunder, dass dieser Punkt auf dem "Ernst & Young Business Risk Radar 2008" unter den Top-10 der strategischen Geschäftsrisiken rangiert.

Um künftig systematischer und Compliance-konform zu arbeiten, sollten Unternehmen folgende Tipps beherzigen:

1. Machen Sie eine Bestandsaufnahme Ihres Beteiligungsgeflechts!

Nur eine komplette Aufarbeitung der verschiedenen Beteiligungen, Mandate und Beteiligungsquoten stellt künftig eine klare Definition der Meldepflichten sicher. Das größte Problem an dieser Stelle sind die historisch gewachsenen und selten strategisch ausgelegten Beteiligungsgeflechte zwischen den Unternehmensgruppen. Sie zu entwirren ist eine unerlässliche Basismaßnahme, um Rechtskonformität zu erwirken.


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