Der Führungstipp

Weiterbildung statt Freizeitausgleich?

31.01.2011
Mein Chef will mich zwei Tage auf eine SQL-Server-Schulung schicken. Die Seminarkosten möchte er bezahlen, er will aber auch wegen der Abwesenheit einen Tag Überstunden streichen. Er sagt, dass die Weiterbildung auch zu meinem Vorteil wäre. Darf er mir die Überstunden abziehen?
Rainer Flake, WSFB Beratergruppe Wiesbaden: "Viele Chefs in kleinen und mittelständischen Betrieben sehen nicht den Nutzen einer Fortbildung ein."
Rainer Flake, WSFB Beratergruppe Wiesbaden: "Viele Chefs in kleinen und mittelständischen Betrieben sehen nicht den Nutzen einer Fortbildung ein."
Foto: Rainer Flake, WSFB

Rainer Flake, Geschäftsführer der WSFB Beratergruppe Wiesbaden, antwortet: "Wenn Ihr Chef Sie auf eine Fortbildung schickt, die einen unmittelbaren Bezug zu Ihrer Alltagsarbeit hat, darf er Ihnen hierfür keine Überstunden abziehen. Anders verhält es sich, wenn Sie einen Lehrgang besuchen, der Ihnen nicht nur an Ihrem aktuellen Arbeitsplatz nutzt, sondern Sie auch beruflich weiterqualifiziert. Dann greift sein Argument: Der Lehrgang ist auch zu Ihrem Vorteil. Denn gerade im kurzlebigen IT-Geschäft ist Weiterbildung nötig, um auch in einigen Jahren noch auf dem neuesten Stand zu sein.

Unabhängig von allen juristischen Spitzfindigkeiten empfehle ich Ihnen aber, die Sache auch mal aus folgendem Blickwinkel zu sehen: Ihr Chef ist bereit, in Sie zu investieren. Folglich plant er, mit Ihnen längerfristig zusammenzuarbeiten. Auch dies ist etwas wert. Insbesondere wenn man bedenkt, dass viele Inhaber von kleinen und mittelständischen Betrieben Weiterbildung für ihre Mitarbeiter als rausgeschmissenes Geld betrachten. Da scheint Ihr Chef eine löbliche Ausnahme zu sein - zumal er nur die Hälfte der Abwesenheitszeit mit Überstunden verrechnen möchte.

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