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Soziale Netze am Arbeitsplatz - ein schmaler Grat

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von Michael Vogel

Wie viel Meinung darf sein?

Doch wie eine Richtlinie zum Umgang mit sozialen Medien aussehen sollte, lässt sich nicht so eindeutig sagen, wie dies etwa bei der privaten E-Mail- und Internet-Nutzung am Arbeitsplatz in der Vergangenheit geschehen ist. Während viele Unternehmen diese nämlich kategorisch untersagen, wollen sie ja gerade, dass Mitarbeiter sich in den sozialen Medien engagieren.

Carsten Ulbricht, Rechtsanwalt: "Firmen sollten sich genau überlegen, ob sie die Nutzung von Social Media in der Arbeitszeit zulassen."
Carsten Ulbricht, Rechtsanwalt: "Firmen sollten sich genau überlegen, ob sie die Nutzung von Social Media in der Arbeitszeit zulassen."
Carsten Ulbricht, Rechtsanwalt: "Firmen sollten sich genau überlegen, ob sie die Nutzung von Social Media in der Arbeitszeit zulassen."
Foto: Carsten Ulbricht, Rechtsanwalt

"Social-Media-Richtlinien betreffen einen Kernbereich des arbeitsrechtlichen Vertragsverhältnisses", sagt Carsten Ulbricht, promovierter Jurist und Rechtsanwalt der Kanzlei Diem & Partner in Stuttgart. Er hat sich auf soziale Medien und Internet spezialisiert. "Der Arbeitgeber muss sich entscheiden, ob und inwieweit er die Nutzung dieser Medien im Rahmen der Arbeitszeit wirklich will." Nur so gebe es Sicherheit für die Arbeitnehmer. Hat ein Arbeitgeber die Internet-Nutzung früher verboten, gilt dies natürlich auch für die sozialen Medien. Gibt er aber nun die sozialen Medien während der Arbeitszeit unreglementiert frei, ist ihm eine entsprechende Überprüfung untersagt: "Weder Verbindungs- noch Nutzungsdaten dürfen dann kontrolliert werden, um etwaige Missbräuche aufzudecken", stellt Ulbricht klar.

Beide Extreme sind also wenig förderlich, um die Interessen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zu wahren. Unternehmen, die soziale Medien in ihre Strategie einbeziehen, müssen zwangsläufig einen Mittelweg finden. Die Richtlinien sollten die Mitarbeiter für Datenschutz, Urheberrecht und Sicherheit sensibilisieren, aber auch den Respekt vor Kollegen, Kunden und Wettbewerbern thematisieren. Ulbricht beschwört dazu das Bild der Leitplanke: "Social-Media-Richtlinien sollten deutlich machen, was unverbindliche Handlungsempfehlungen sind und was verbindliche Vorgaben, an die sich gegebenenfalls Sanktionen knüpfen lassen." Dazu gehöre auch eine Klarstellung, was eine zulässige Meinungsäußerung im Social Web sei und was eine unzulässige Weitergabe sensibler Informationen. Letztlich gehe es um die Medienkompetenz der Mitarbeiter.

Ideal ist es in den Augen des Rechtsanwalts, wenn ein Team aus den Bereichen Personal, PR und Recht solche Richtlinien gemeinsam entwirft und die Firmenleitung dabei einbezieht. Social-Media-Richtlinien sind auch mitbestimmungspflichtig. "Ich warne aber davor, einfach existierende Richtlinien zu übernehmen, da vieles von der Unternehmenskultur und branchenspezifischen Besonderheiten abhängt", sagt Ulbricht und verdeutlicht: "Banken unterliegen aufgrund aufsichtsrechtlicher Bestimmungen ganz anderen Auflagen als etwa Werbeagenturen."

Fünf Tipps für Social-Media-Richtlinien

  1. Verantwortung: Die Richtlinien sollten akzeptables und inakzeptables Verhalten benennen - für das Unternehmen und den einzelnen Mitarbeiter.

  2. Klarheit: Die Richtlinien sollten festlegen, wer für offizielle Darstellungen des Unternehmens verantwortlich ist und wie Mitarbeiter sich auf Marken, Produkte und Dienstleistungen ihres Arbeitgebers beziehen sollten. Auch für den Fall, dass Pressevertreter über soziale Medien anfragen, sollte es eine Regelung geben.

  3. Grenzen setzen: Die Richtlinien sollten die Folgen einer inakzeptablen Nutzung für das Unternehmen, die Marke und den einzelnen Mitarbeiter aufzeigen.

  4. Urheberschaft: Die Richtlinien sollten aufzeigen, inwiefern das Unternehmen Rechte an den Beiträgen der Mitarbeiter für soziale Medien besitzt.

  5. Standardisieren: Die Richtlinien sollten in die Unterlagen integriert werden, die jeder neue Mitarbeiter automatisch zusammen mit dem Arbeitsvertrag bekommt.

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