Berufswahl 2009

Die Kündigung überleben

16.02.2009
Von 


Simon Hülsbömer betreut als Senior Research Manager Studienprojekte in der Marktforschung von CIO, CSO und COMPUTERWOCHE. Zuvor entwickelte er Executive-Weiterbildungen und war rund zehn Jahre lang als (leitender) Redakteur tätig. Hier zeichnete er u.a. für die Themen IT-Sicherheit und Datenschutz verantwortlich.
Wer seinen Job verliert oder freiwillig hinwirft, muss sich nicht gleich in ein schwarzes Loch verkriechen. Unsere Hilfe gegen die Depression.

Um schnell wieder Fuß zu fassen, sollte sich jeder Betroffene alsbald nach der Klärung des Arbeitslosengeldes (Antragsfristen beachten!) und dem möglichen arbeitsrechtlichen Streit mit dem Noch-Arbeitgeber schnell wieder auf den freien Markt begeben und zumindest zeigen, dass er da ist. Wer zunächst etwas Abstand braucht, darf und sollte sich schon im eigenen Interesse eine Auszeit nehmen, um den Kopf wieder klar zu bekommen. Vorbereitungen auf das "Danach" sind aber von Beginn der möglichen Arbeitslosigkeit an unausweichlich. Hier die wichtigsten Regeln.

Buch führen

Wer gekündigt wird, sollte sofort beginnen, über alles Buch zu führen. Welche Abfindung wurde mir mündlich zugesichert, wie viel Gehalt bekomme ich noch wie lange, wie viel Resturlaub steht mir zu? Nicht selten kommt vor, dass gekündigte Mitarbeiter ihre letzten Gehälter nur noch unvollständig erhalten, zugesicherte Prämien letztlich doch nicht gezahlt werden und die Geschäftsleitung dazu auch noch an plötzlichem Gedächtnisverlust leidet. Idealerweise lassen Sie sich alles schriftlich zusichern - ist das nicht möglich, sollten Sie zumindest eigene Notizen besitzen, anhand derer sich Zusagen (auch vor dem Arbeitsgericht) später besser nachvollziehen lassen.

Lassen Sie sich mit der Jobsuche Zeit

Wer sofort am Tag nach der Kündigung Bewerbungen schreibt, ist noch zu sehr emotionalisiert. Einige Tage Abstand müssen sein - selbst, wenn Sie das Gefühl haben, sie nicht zu brauchen.

Arbeitslos melden

Die kurze Schockstarre nutzen Sie, um sich beim Amt arbeitslos zu melden - selbst, wenn Sie nahezu sicher sind, direkt im Anschluss an den Ablauf der Kündigungsfrist wieder fest in Arbeit zu sein. Wer sich nicht termin- und fristgerecht (das heißt drei Monate vor Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses!) um die Arbeitslosenmeldung kümmert, bekommt später erst einmal nichts vom Staat.

Lebenslauf aktualisieren

Wer seine Vita schon länger nicht überarbeiten musste, sollte sich zumindest einen halben Tag daran machen, sie auf den neuesten Stand zu bringen. Werfen Sie unwichtige und veraltete Daten heraus, heben Sie die jüngst erworbenen Kompetenzen besonders hervor. Wer sich eine thematische Neuorientierung vorstellen kann, hat am besten mehrere verschiedene Lebensläufe vorrätig - je nach angestrebter Branche und Position.

Monatliche Rechnungen prüfen

Wenn der regelmäßige Geldeingang versiegt, müssen auch lieb gewonnene Extras zurücktreten. Nicht lebensnotwendige Abos kündigen, Versicherungen prüfen und gegebenenfalls zu günstigen Anbietern wechseln: Sparen, wo es gerade noch geht.

Lebenshaltungskosten stutzen

Bei knapper Kasse sparen die Deutschen zuerst beim Essen. Alleinstehende tun sich da sicherlich leichter als Familien. Wenn es möglich ist, sollten Sie auf preisgünstigste Lebensmittel umsteigen (ohne natürlich die Qualität der Ernährung zu vernachlässigen). Das Gleiche gilt für Kleidung, Transport und Reisen.

Versicherungen

Durchleuchten Sie Ihre Versicherungen. Sind Sie überversichert, ist wirklich alles nötig? Wo kann gespart werden? Welche Anbieter wären günstiger bei fast identischer Leistung?

Steuerberater bemühen

Da Sie wahrscheinlich selbst kein Fachmann sind, sollten Sie zur Prüfung Ihrer monatlichen Ausgaben auch einen Experten hinzuziehen - selbstredend nur, wenn dieser bezahlbar ist und die erwartbaren Einsparungen das Honorar des Steuerberaters übertreffen könnten.

Geldquelle Steuererklärung

Wenn Sie zu einer Zeit im Jahr arbeitslos werden, zu der Sie Ihre Steuererklärung noch nicht gemacht haben, holen Sie es nach und nutzen Sie das vom Finanzamt zurückgezahlte Geld als Überbrückungsgeld. Vielleicht schulden Ihnen Bekannte und Freunde ebenfalls noch Geld. Seien Sie nicht unverschämt, aber fordern Sie das geliehene Geld mit Bestimmtheit zurück - es steht Ihnen schließlich zu.

Auf der kommenden Seite geben wir Tipps, wie Sie sich aktiv um einen neuen Job kümmern.