Digitaler Knigge

Grußformeln in geschäftlichen E-Mails gehören ausgeschrieben

05.11.2008
SgDuH, anbei ein Artikel zum Thema "Abkrz. im geschäftl. E-Mail-Verkehr". MfG, die Red.

Bei E-Mails nehmen es viele mit förmlichen Formulierungen nicht so genau - in elektronischer Geschäftspost sind Abkürzungen von Grußformeln aber tabu. Darauf weist das Netzwerk Etikette Trainer International (ETI) in Hamburg hin. So komme es schlecht an, wenn Angestellte in geschäftlichen E-Mails die übliche Anrede "Sehr geehrte Damen und Herren" mit "SgDuH" abkürzen. Auch die Kurzform "MfG" für "Mit freundlichen Grüßen" wirke stillos.

Bei der Anrede komme es zudem darauf an, wie eng Angestellte mit Geschäftspartnern vertraut sind. Die Formulierung "Liebe Ursula Meyer" passe nicht, wenn die Angeschriebene einen bisher gar nicht kennt. Auch regionale Grußformen wie "Grüß Gott" seien nicht nach jedermanns Geschmack. Generell gelte aber: So wie der Geschäftspartner einen anschreibt, darf man auch antworten. (dpa/ajf)

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