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BDU warnt vor Ltd.-Gründung

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Seit den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs in den vergangenen zwei Jahren müssen Unternehmensrechtsformen wie die der englischen Limited (Ltd.) in der ganzen EU anerkannt werden. Auch Gründer in Deutschland können diese Gesellschaftsform wählen - selbst wenn sie in Großbritannien keine Geschäfte tätigen. Nun warnt der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater (BDU) vor einer zu schnellen Entscheidung für die englische Gesellschaftsform.

"Viele Gründungswillige sind sich der weitreichenden Konsequenzen nicht bewusst, die mit einer Ltd. verknüpft sind", sagt BDU-Präsident Rémy Redley. "Den im Vergleich zur GmbH güngstigen Gründungskosten stehen hohe Folgekosten gegenüber." Zwar reichten weniger als zwei Euro als Stammkapital für eine Limited-Gesellschaft aus - im Falle einer GmbH sind 25 000 Euro nötig. Aber die Gründungswilligen müssten die strengen Veröffentlichungspflichten berücksichtigen, die in Großbritannien gelten: So sind für Ltds jährliche Geschäftsberichte sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung beim Handelsregister vorzulegen. (am)

(1 Beitrag), 
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Jenty
Der Jahresabschluss (annual account) besteht letzten Endes bei einer in Deutschland tätigen Limited darin, dass die ohnehin für das deutsche Finanzamt zu erstellende Bilanz den englischen Vorgaben angepasst und weitergeleitet wird. Der Mehraufwand ist bei professioneller Durchführung denkbar gering. Teuer wird es erst, wenn der Betreiber einer Limited den annual account vergisst oder falsch durchführt. Das kann aber durch Einschaltung eines spezialisierten Dienstleisters vermieden werden. Die Kosten für die komplette jährliche Betreuung durch eine professionelle Agentur für Limitedgründung bewegen sich zwischen 200 und 300 Euro, was durch die diversen Vorteile und Ersparnisse bei der Limited mehr als aufgewogen wird. Regelmässig wird versucht, das Image der Limited in der Öffentlichkeit anzuschwärzen, anstatt der GmbH durch wirkliche Reformen (an Stelle der unzureichenden MOMIG) zu mehr Wettbewerbsfähigkeit zu verhelfen. zum Beitrag


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