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Gleichstellungsgesetz verunsichert IT-Branche

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von Winfried Gertz, freier Journalist in München.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verlangt von Unternehmen, diskriminierungsrelevante Sachverhalte aufzudecken und zu entkräften. Das setzt die sich jung und dynamisch gebende IT-Branche unter Zugzwang.

Hier lesen Sie ...

  • warum das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz viele Firmen überfordert;

  • welche Risiken es in der jung-dynamischen IT-Branche gibt;

  • was Experten zur Absicherung empfehlen.


Martin Schmidt ist seit seiner Entlassung bereits mehrere Monate ohne Arbeit. In einer Stellenbörse findet er ein Inserat, in dem ein Systemadministrator für ein "junges Team" gesucht wird. Damit rechnend, eine Absage zu erhalten, verfasst der 45-jährige Informatiker eine Standardbewerbung. Tatsächlich hat er wenige Tage später die Ablehnung in der Hand und überlässt sie seinem Anwalt. Der erhebt Anklage wegen Altersdiskriminierung. Die Aussicht auf eine erkleckliche Schadenersatzsumme ist nicht schlecht.

Klagen wegen Altersdiskriminierung?

Das fiktive Beispiel illustriert, was auf Unternehmen nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zukommen kann. "Ich erwarte, dass Trittbrettfahrer auf den Plan treten", warnt Volker Schneider, ein Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht. Wie andere Juristen fordert er die Firmen auf, die neue Rechtslage nicht zu ignorieren. Für Lothar Beseler, den Vorsitzenden Richter des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf, gibt es keinen Zweifel, wo der wunde Punkt der IT-Branche liegt. "Wer sich traditionell jung und dynamisch gibt, ist mehr als andere Branchen von der Altersdiskriminierung betroffen." Eine Argumentation, der sich der Hamburger Arbeitsrechtler Wolfgang Hegels anschließt. Unter Verweis auf den massiven Stellenabbau in IT-Konzernen sagt er: "Womöglich werden auch betroffene Führungskräfte wegen vermeintlicher Altersdiskriminierung vor Gericht ziehen."

Seit dem 18. August ist das neue Gesetz in Kraft. In seinem arbeitsrechtlichen Teil verpflichtet es Arbeitgeber, Benachteiligungen wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität zu vermeiden. Dazu müssen Firmen Schiedsstellen einrichten, ihre Dokumente von fragwürdigen Formulierungen bereinigen und den Rekrutierungsprozess weit ausführlicher dokumentieren als bisher. Ferner schreibt ihnen das Gesetz vor, ihre Beschäftigten über den angemessenen Umgang mit alltäglicher Diskriminierung zu informieren und zu schulen, um drohende Schadensersatzklagen abzuwenden.


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