Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu schreiben kostet Zeit. Es gilt, sich zuerst über die Leistungen des scheidenden Mitarbeiters bei Kollegen und Vorgesetzten zu informieren und die Bewertung dann so zu formulieren, dass sie den gesetzlichen Vorgaben - jedes Zeugnis muss wahr und wohlwollend sein - entspricht. Gleichzeitig soll das Zeugnis der Individualität des Einzelnen gerecht werden. Diesen Anspruch können heute viele Personalverantwortliche nicht mehr erfülllen, weil ihnen dafür die Zeit fehlt.
Die Folge: Entweder greifen die Personaler auf mehr oder minder passende Zeugnisse von bereits ausgeschiedenen Mitarbeitern zurück, aus denen sie eine neue Variante zusammenmixen, oder sie benutzen eine Software, die nach Eingabe von Schulnoten für bestimmte Kategorien die standardisierten Textbausteine ausspuckt. Oft wird aber auch der Mitarbeiter aufgefordert, sich selbst sein Arbeitszeugnis zu schreiben. Allerdings ist es gar nicht so leicht, die eigene Leistung und das Sozialverhalten zu bewerten. Mittlerweile beschäftigen sich darum zahlreiche Bücher mit dem Thema und zeigen anhand von Beispielen, welche Bewertungen sich hinter den Formulierungen verstecken. Hier die wichtigsten Codes der Personaler im Überblick, die Professor Arnulf Weuster und Brigitte Scheer in ihrem Ratgeber "Arbeitszeugnisse in Textbausteinen" auflisten.
In der Einleitung steht, wie lange der Mitarbeiter im Unternehmen und in welcher Funktion er tätig war. Das Wort "tätig" zeigt schon hier den aktiven Mitarbeiter. Weniger gut, da passiver sind Formeln wie "wurde beschäftigt" oder "Hatte zu erledigen". Wird im Eingangssatz nur die rechtliche Existenz eines Arbeitsverhältnisses betont ("Das Arbeitsverhältnis dauerte von/bis", "xy war von/bis Angehöriger unseres Unternehmens"), kann dies andeuten, dass der Mitarbeiter aufgrund langer Fehlzeiten nur kurze Zeit wirklich arbeitete.