Wer haftet für Meinungsbeiträge in Internet-Foren?

27.02.2008
Von Jürgen Schneider
Immer wieder taucht die Frage auf, ob der Betreiber eines Internet-Forums für Beiträge haftet, die ein unbekannter Nutzer einstellt. Das Oberlandesgericht Koblenz fällte jetzt dazu ein Urteil.

Von Jürgen Schneider*

Mit einem kürzlich veröffentlichten Beschluss hat das Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 2 U 862/06, die inzwischen wohl herrschende Rechtsprechung bestätigt, wonach gegen den Betreiber eines Internet-Forums ein Anspruch auf Unterlassung rechtswidriger Inhalte bestehen kann, weil dieser die Inhalte in der Öffentlichkeit verbreitet. Der Betreiber eines Forums ist zwar nicht verpflichtet, die Kommunikationsvorgänge in seinem Forum ständig zu überwachen. Wenn er aber von einem rechtswidrigen Inhalt Kenntnis erlangt, muss er die Sperrung oder Löschung der fraglichen Veröffentlichung veranlassen.

Allerdings besteht dieser Anspruch nur dann, wenn es sich um rechtswidrige Beiträge handelt. Die Veröffentlichung von Meinungsäußerungen steht unter dem Schutz des Artikels 5 des Grundgesetztes (Grundrecht auf Meinungsfreiheit). Gegen bloße Meinungsäußerungen kann man nicht vorgehen. Auch der Betreiber eines Internet-Forums ist nicht verpflichtet, bloße Meinungsäußerungen zu entfernen.

In dem entschiedenen Fall hatte ein Nutzer unter dem Synonym "Icebird" über eine Firma, die "Drückerkolonen" beschäftigt, folgendes in einem Internet-Forum veröffentlicht: "Achtung Betrüger unterwegs! L. GmbH" sowie "die Betrüger vom L.".

Das Gericht hat diese Veröffentlichungen als subjektive Meinungsäußerungen angesehen und damit nicht als Tatsachenbehauptungen. Gegen diese Äußerungen konnte die Firma L. dementsprechend rechtlich nicht vorgehen. In diesem Zusammenhang muss jedoch vor Verallgemeinerungen gewarnt werden. Je nach Kontext, kann eine Äußerungen in dem einen Fall als – nicht angreifbare – Meinungsäußerung, in dem anderen Fall als – angreifbare – Tatsachenbehauptung angesehen werden.

*Jürgen Schneider ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Preu Bohlig & Partner.