| Unternehmen haften für private Internet-Nutzung | |
| Die Pflicht zur Verkehrssicherung | |
| Alternativen zum Pauschalverbot | |
| Transparent und einvernehmlich | |
| Unterstützende technische Maßnahmen |
In vielen Unternehmen sind die Grenzen zwischen privater und dienstlicher Internet-Nutzung fließend. Die Mitarbeiter verwenden ? geduldet oder ausdrücklich erlaubt ? den Internet-Zugang ihres Arbeitsplatzes auch, um private Interessen zu verfolgen. Der Bonner Informationsdienst "Neues Arbeitsrecht für Vorgesetzte" wertete mehrere Studien, beispielsweise von TNS Emnid, Capital und SurfControl, aus und berichtete daraufhin, dass mehr als 90 Prozent aller vernetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland während der Bürozeiten privat surfen und mailen (siehe auch: "Um Kopf und Kragen gesurft")
Nach einer aktuellen Untersuchung des Berliner Rechnungshofs erfolgen bis zu zwei Drittel aller Internet-Besuche am Arbeitsplatz aus privaten Gründen. Dadurch entsteht der deutschen Wirtschaft ein jährlicher Schaden in Höhe von rund 54 Milliarden Euro. Noch gravierender können jedoch die juristischen Konsequenzen für die Unternehmen sein.
Häufig rufen die Mitarbeiter riskante Web-Seiten auf oder starten gar unkontrollierte Downloads. Wie eine Analyse von IDC aus dem vergangenen Jahr ergab, finden 70 Prozent aller Zugriffe auf pornografische Web-Seiten während der Geschäftszeiten statt. Zu den Anwendungen, für die die Internet-Anbindung der Unternehmen am häufigsten missbraucht wird, gehören der Studie zufolge Streaming-Media- und MP3-Downloads.
Durch privates Surfen beschwören die Mitarbeiter diverse Risiken für Unternehmen herauf. Laut IDC ist Spyware mittlerweile die zweitgrößte Bedrohung im IT-Bereich. Und der "Malware Report 2006" des Security-Anbieters Aladdin verzeichnet einen Zuwachs von 1300 Prozent an Störfällen durch Spyware und Trojaner (siehe Grafik).
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