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IT-Management

Auch in Second Life gelten Recht und Gesetz



3. Fehlende Rechtsbelehrung

Shops und Präsenzen von Unternehmen müssen auch in Second Life gemäß dem Telemediengesetz ihrer Impressumspflicht genügen. Bislang jedoch verfügt kaum eine Firmenniederlassung über ein solches Impressum. Dies ließe sich beispielsweise als Notecard versenden, sobald der Nutzer bei dem Shop beziehungsweise der virtuellen Lokation ankommt. Ferner könnte es an Eingängen aufgestellt werden. In jedem Fall ist es in der virtuellen Welt schwierig, den Anforderungen nachzukommen, das Impressum unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu machen, wie es § 5 Abs. 1 Telemediengesetz vorsieht.

Bei Shops, die Waren auch für die reale Welt anbieten, wie zum Beispiel Musik, müssen die Anbieter ihre Informationspflichten nach dem Bürgerlichem Gesetzbuch beachten und umsetzen. Das ist vorgeschrieben, soweit ein deutscher Avatar bei ihnen einkauft. Dazu gehört eine ausführliche Belehrung über ein Widerrufs- oder Rückgaberecht. Auch dies geschieht nur äußerst selten in dem immer größer werdenden virtuellen Paralleluniversum.



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