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IT-Management

Auch in Second Life gelten Recht und Gesetz

20.07.2007
Autor(en): Karolin Nelles, Rechtsanwältin der Kanzlei Schwarz Kelwing Wicke Westpfahl in München.
Wer Second Life für einen rechtsfreien Raum hält, ist auf dem Holzweg. Bewohner der virtuellen Parallelwelt müssen sich an Gesetze und Regeln halten.

Die virtuelle 3D-Welt Second Life im World Wide Web liegt im Trend. Mittlerweile tummeln sich dort rund 7,8 Millionen Besucher aus Ländern rund um den Globus. Selbst der Deutsche Bundestag hat sich bereits mit der Parallelwelt im Netz befasst. Das Spannende an diesem Telemedium ist, dass sich virtuelle und reale Welt vermischen. Menschen bewegen sich in einem irrealen Kosmos, der jedoch eng mit der wirklichen Welt verknüpft ist: Die Währung in Second Life ? der Linden Dollar ? lässt sich in handfeste US-amerikanische Dollar umtauschen. Universitätsvorlesungen und Geschäftstreffen werden in Second Life abgehalten und es gibt unzählige Verweise auf Internetseiten. Second Life ist zudem voll mit Werbung für "reale" Produkte.

Ein Land der unbegrenzten Möglichkeiten?

Diese enge Verknüpfung von virtuellem und realem Leben hat die Diskussion darüber angeheizt, ob Second Life rechtlich genügend abgesichert ist. Denn das künstliche Universum im Web hat auch seine Schattenseiten. Die Palette der Rechtsverstöße reicht vom Drogen- und Waffenhandel bis hin zur Kinderpornografie. Ein rechtsfreier Raum, in dem jeder tun und lassen kann, was er will, ist Second Life aber nicht. Neben den vom Betreiber Linden Lab aufgestellten Regeln und Nutzungsbedingungen gilt auch das in der realen Welt definierte Recht.

Deutsches Recht lässt sich aber immer nur dann anwenden, wenn ein Vorgang in Second Life einen Bezug zu Deutschland hat oder ein in Deutschland Ansässiger beteiligt ist. Ein erster Anhaltspunkt dafür ist die Sprache. Auch wenn die deutsche Second-Life-Version noch auf sich warten lässt, gibt es jetzt schon Bereiche mit einem klaren Bezug zu Deutschland, wie zum Beispiel das Apfelland oder der T-Online-Strand, wo Ausschilderungen und Hinweise primär in Deutsch gehalten sind.

Beim Kauf von Gegenständen oder Grundstücken aus Bits und Bytes stößt die virtuelle Welt an die Grenzen der Realität, da die Umtauschmöglichkeit der Linden Dollar jeden Kauf auch zu einem Rechtsgeschäft in der wirklichen Welt macht. Hier will der Gesetzgeber mitreden. Zu beachten ist jedoch, dass bei einem Auto- oder Hauskauf in Second Life im juristischen Sinne kein Sachkauf, sondern ein Rechtskauf stattfindet. Denn natürlich erhält der Käufer bei dem Geschäft kein gegenständliches Produkt. Er besitzt lediglich das Recht, den virtuellen Gegenstand in Second Life zu nutzen.

Auch Firmen sollten sich der rechtlichen Relevanz ihrer Second-Life-Aktivitäten bewusst sein. Unternehmen nutzen die virtuelle Welt überwiegend als Werbeplattform. Dabei geht es primär darum, Präsenz zu zeigen und sich dadurch als dynamisch und "trendy" darzustellen, aber auch, um für wenig Geld in die Schlagzeilen zu gelangen.

Wer diesen Weg wählt, muss sich jedoch um die Einhaltung geltenden Rechts kümmern. Am T-Online-Strand etwa tummeln sich die Massen zum Tanzen, Sonnen und Chatten. Hier gibt es Sicherheitspersonal, das den Bereich überwacht und illegale Aktivitäten verhindern soll. Dabei handelt es sich jedoch lediglich um einfache Nutzer, die einen entsprechenden Job innerhalb von Second Life angeboten bekommen haben. Es ist fraglich, ob dies ausreicht, um Haftungsrisiken auszuschließen.

Keineswegs lässt sich ausschließen, dass ein Unternehmen für rechtswidrige Handlungen auf seinem Grundstück zur Verantwortung gezogen wird. Bei Unterlassungsansprüchen wegen Urheberrechts- oder Markenverletzungen kommt es stets darauf an, ob das Unternehmen verpflichtet war, seinen Verantwortungsbereich zu prüfen und gegebenenfalls einzuschreiten. Dies ist spätestens nach konkreten Hinweisen auf Rechtsverletzungen der Fall.

Zurzeit tauchen fünf Typen von Rechtsverletzungen immer wieder auf:



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