Softwarelizenzen

Was der Gebrauchtmarkt bietet

03.04.2008
Von Martina Lamping
Second-Hand-Software erweitert das Spektrum des Lizenz-Managements. Anwender haben damit mehr Möglichkeiten, Lizenzen zu beschaffen und zu verwerten.

Zahlreiche Studien zeigen, dass ein Großteil aller deutschen Unternehmen falsch lizenziert ist. Für diese Firmen bietet der Software-Gebrauchtmarkt, der sich in den vergangenen Jahren in Deutschland etabliert hat, gleich in zweierlei Hinsicht eine interessante Alternative: Fehlende Lizenzen können mit bis zu 50 Prozent Ersparnis nachgekauft, überschüssige Lizenzen wieder zu Geld gemacht werden.

Das erfordert allerdings Ordnung im eigenen Softwarehaushalt. Ein systematisches Lizenzmanagement schützt nicht nur vor unnötigen Kosten, sondern vor allem auch vor strafrechtlichen Risiken - und ist damit für jedes Unternehmen eine Frage der wirtschaftlichen Vernunft. Die korrekte Inventarisierung sämtlicher Lizenzen scheitert in der Praxis hingegen immer wieder im und vor allem am Unternehmensalltag. Gelingt ein Abgleich zwischen erworbener und tatsächlich genutzter Software, zeigt sich meist ein schiefes Bild: Während an der einen Stelle fleißig Software genutzt wird, für die nicht in ausreichendem Maße Rechte erworben wurden, verstauben an anderer Stelle Lizenzen, für die keinerlei Verwendung mehr besteht.

Lizenzverstöße ziehen Strafverfahren nach sich

In dieser Situation ist schnelles Handeln gefragt. Fehllizenzierten Unternehmen bietet dabei insbesondere der wachsende Gebrauchtmarkt für Software neue Handlungsoptionen. Dies gilt vor allem dann, wenn eine Unterlizenzierung festgestellt wird. "Sollten in einem Unternehmen mehr Lizenzen verwendet werden als tatsächlich erworben wurden, so gilt dies als Vervielfältigung eines geschützten Werkes ohne Einwilligung des Rechteinhabers", mahnt Reiner Hirschberg von Usedsoft, einem Anbieter gebrauchter Software-Lizenzen. "Bei einem solchen Verstoß gegen das Urheberrecht drohen empfindliche Geldbußen und strafrechtliche Konsequenzen." Unabhängig von seinem eigenen Verschulden hafte der zuständige Geschäftsführer persönlich, da sich eine Unterlizenzierung nicht mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vereinbaren lasse. Bereits fahrlässiges Verhalten begründe die Haftung: Eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren kann die Folge sein. Zwar sind solch drastische Maßnahmen die Ausnahme, in jedem Fall aber droht ein Strafverfahren.

Auch unabhängig von den juristischen Folgen ist eine Nachlizenzierung für Unternehmen oft mit hohen Kosten verbunden: Laut der Branchenvereinigung Business Software Alliance (BSA) mussten deutsche Unternehmen allein 2006 insgesamt 1,1 Millionen Euro an Schadenersatz und Nachlizenzierungen zahlen, weil sie unlizenzierte Software genutzt hatten. Auf überführte Firmen kamen demnach im Schnitt 16.000 Euro an Schadensersatz und Rechtsverfolgungskosten zu. Die Ausgaben für die neu zu kaufenden Lizenzen nicht eingerechnet.

Der schnelle Nachkauf dem Gebrauchtmarkt schützt Unternehmen somit nicht nur vor den strafrechtlichen Konsequenzen, sondern auch vor den oftmals empfindlichen Strafgebühren der Software-Hersteller. Denn für die Gebrauchthändler besteht keinerlei Verpflichtung, die Hersteller über Transaktionen - egal welcher Größe - zu informieren. Unternehmen müssen auf diese Weise bei der Nachlizenzierung einzig die Einkaufskosten für die neuen Lizenzen einkalkulieren. Und die liegen mit Preisnachlässen von 25 bis 50 Prozent auf dem Gebrauchtmarkt deutlich unter dem Neupreis. Ein weiterer Faktor: Gerade beim Lizenznachkauf ist nicht immer die aktuellste Version einer Software gefragt. Ältere Programme aber sind auf dem klassischen Softwaremarkt oft gar nicht mehr im Angebot.