Finanzämter bestehen zu Recht auf einer Beifügung der amtlichen Vorlage EÜR, selbst wenn Unternehmen eine detailliertere Gewinnermittlung auf Basis einer anderen Software beilegen. Mit dieser Entscheidung widerspricht der Bundesfinanzhof dem Urteil eines Finanzgerichts. Werner Kurzlechner berichtet.
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