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Käufer stellen immer öfter und immer schneller Sachmängel bei neu erworbenen Waren fest und schicken diese kurzerhand zum Händler zurück. Auch wenn diese von den Kunden selbst unsachgemäß behandelt oder sogar beschädigt wurden. Der betroffene Händler muss dies natürlich prüfen und bleibt auf den Kosten sitzen. Mit einem neuen Urteil des Bundesgerichtshof kommt Bewegung in das Dilemma: Kunden können bei Selbstverschulden der Sachmängel für die Kosten der Überprüfung derselben herangezogen werden.

Auf ChannelPartner lesen sie alles über das neue Urteil.

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