Kontrolle der Mitarbeiter: Mobiles Arbeiten: Wie viel Überwachung erlaubt das Arbeitsrecht?

Im Volkswagen-Werk Wolfsburg ist die 3D-Datenbrille in der Kommissionierung seit Herbst im Serieneinsatz. Der Nutzer erhält im Sichtfeld der Brille alle Informationen wie den Entnahmeplatz oder die Teilenummer eingeblendet. Solche Brillen können auch personenbezogene Daten wie Bewegungsmuster erfassen. Ob der Arbeitgeber diese auch nutzen darf, um Leistung des Mitarbeiters zu kontrollieren, muss er mit dem Betriebsrat regeln.

Im Volkswagen-Werk Wolfsburg ist die 3D-Datenbrille in der Kommissionierung seit Herbst im Serieneinsatz. Der Nutzer erhält im Sichtfeld der Brille alle Informationen wie den Entnahmeplatz oder die Teilenummer eingeblendet. Solche Brillen können auch personenbezogene Daten wie Bewegungsmuster erfassen. Ob der Arbeitgeber diese auch nutzen darf, um Leistung des Mitarbeiters zu kontrollieren, muss er mit dem Betriebsrat regeln.

Foto: VW

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