Verunsicherung im Markt: Scheinselbständig: IT-Freiberufler im Visier der Rentenversicherung?

Nikolaus Reuter, Etengo: Jemand ist noch lange nicht scheinselbständig, weil er zwei Jahre lang in einem Projekt gearbeitet hat. Architekten auf Großbaustellen wird nach so einem Zeitraum auch nicht vorgeworfen, dass sie scheinselbständig sind.

Nikolaus Reuter, Etengo: Jemand ist noch lange nicht scheinselbständig, weil er zwei Jahre lang in einem Projekt gearbeitet hat. Architekten auf Großbaustellen wird nach so einem Zeitraum auch nicht vorgeworfen, dass sie scheinselbständig sind.

Foto: Privat

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