Arbeitnehmer und Datenschutz: Darf der Chef die E-Mails mitlesen?

Bei einem Verbot der privaten Nutzung kann es dem Arbeitgeber erlaubt sein, die E-Mails der Mitarbeiter einzusehen.

Bei einem Verbot der privaten Nutzung kann es dem Arbeitgeber erlaubt sein, die E-Mails der Mitarbeiter einzusehen.

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