Innergemeinschaftlicher Handel: Nachweis der Lieferung – Steuertipps

Als steuerlicher Nachweis gelten beim Postversand ein Einlieferungsschein und ein Beleg für die Bezahlung der Lieferung.

Als steuerlicher Nachweis gelten beim Postversand ein Einlieferungsschein und ein Beleg für die Bezahlung der Lieferung.

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