Arbeitnehmerdaten: Datenschutz und Einwilligung der Mitarbeiter

Arbeitnehmer können in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen - aber sie müssen nicht.

Arbeitnehmer können in die Verarbeitung ihrer Daten einwilligen - aber sie müssen nicht.

Foto: Tomasz Trojanowski, Fotolia.de

Zurück zum Artikel: Arbeitnehmerdaten: Datenschutz und Einwilligung der Mitarbeiter