Um an staatliche Finanzspritzen für ein Green-IT-Projekt zu kommen, muss der Antragsteller zunächst seine IT-Umgebung analysieren. Dabei gilt es, ein paar Hürden zu überwinden - als erstes die deutsche Sprache. Das liest sich dann beispielsweise so: "Dieses Green IT Assessment kann durch freihändige Vergabe gemäß VOL/A §3 Nr. 4p auf Grund einer befristet bis 31.12.2010 geltenden Erlassregelung des BMVBS zur Konjunkturstärkung beauftragt werden. Die Dringlichkeit gemäß VOL/A § 3 Nr. 4f ist mit genannter Erlassregelung unterstellt."
Spätestens hier winken erste Antragswillige entnervt ab. Fördermittel zu bekommen scheitert manchmal allein daran, dass die Hinweise auf die Beantragung so verklausuliert formuliert sind, dass ein Normalsterblicher sie kaum versteht.
Florian König, Projektmanager im Green-IT-Beratungsbüro beim Bitkom e.V., kann das verstehen: "Ich weiß auch nicht, was das bedeutet. Aber ich kenne die, die das wissen, weil ich weiß, wer das geschrieben hat." Solch ein Privileg haben nur die wenigsten.
Prinzipiell, so König, müsse man zwei Fördermöglichkeiten unterscheiden, die für Green-IT-Projekte von Interesse sein können: die Spitzen- und die Breitenförderung. Erstere unterliegt strengeren Regeln.