Energieeffizienz

Welche Auflagen Rechenzentren drohen

23.11.2009
Von 
Dr. Klaus Manhart hat an der LMU München Logik/Wissenschaftstheorie studiert. Seit 1999 ist er freier Fachautor für IT und Wissenschaft und seit 2005 Lehrbeauftragter an der Uni München für Computersimulation. Schwerpunkte im Bereich IT-Journalismus sind Internet, Business-Computing, Linux und Mobilanwendungen.
Welche gesetzlichen Auflagen müssen Rechenzentren künftig beachten? Der Branchenverband The Green Grid hat untersucht, was die Gesetzgebung in Deutschland, Frankreich und Großbritannien Betreibern von Rechenzentren beim Energieverbrauch vorschreibt - und wie diese Vorgaben einzuhalten sind.
Strafdrohung: Die Grafik zeigt die Bandbreite möglicher Sanktionen, die auf Organisationen mit unterschiedlichem Stromverbrauch und Wachstumsprofilen künftig angewendet werden (Quelle: The Green Grid).
Strafdrohung: Die Grafik zeigt die Bandbreite möglicher Sanktionen, die auf Organisationen mit unterschiedlichem Stromverbrauch und Wachstumsprofilen künftig angewendet werden (Quelle: The Green Grid).

Das kostenlose verfügbare Kompendium The Green Grid Energy Policy Research For Data Centres bietet einen Überblick über gesetzliche Auflagen für Rechenzentren in Sachen Energieeffizienz. Außerdem nennt es Handlungsvorschläge zur Umsetzung der Vorgaben. Herausgeber des Leitfadens ist The Green Grid, ein 2007 gegründetes Konsortium von Unternehmen, die sich die Steigerung der Energieeffizienz in Rechenzentren zum Ziel gesetzt haben. Zu den Mitgliedern gehören Dell, IBM, Microsoft und Sun Microsystems.

Das Dokument behandelt unter anderem die Neufassung der Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden. Bislang hatte die Gebäuderichtlinie keine großen Auswirkungen auf Rechenzentren. In der Neufassung wird jedoch unter anderem festgeschrieben, dass bis Ende 2018 neue Gebäude energieneutral sein müssen (Null-Energie-Gebäude) - wobei eine Definition von Null-Energie-Gebäuden bis Ende 2010 formuliert wird. Die EU-Mitgliedsstaaten werden den Mindestanteil der vorhandenen Gebäude festlegen, die bis zum Jahr 2015 beziehungsweise 2020 energieneutral sein müssen.