Nicht nur für Online-Händler:

Was Sie vom Widerrufsrecht wissen sollten


 
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5. Was ist ein Haustürgeschäft?
Es handelt sich dabei um ein Geschäft (z.B. Kauf einer Ware), das im Rahmen einer gewissen "Überrumpelungssituation" abgeschlossen worden ist, d.h. einer Situation, in der ein Unternehmer einen Verbraucher mit einem Vertragsangebot überrascht. Was genau ein Haustürgeschäft ist, ist im Gesetz geregelt. Es geht um ein Geschäft bzw. einen Vertrag zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer, das entweder am Arbeitsplatz oder in der Privatwohnung des Verbrauchers, bei einer Freizeitveranstaltung ("Kaffeefahrt") oder in öffentlichen Verkehrsmitteln bzw. auf öffentlichen Plätzen auf Veranlassung und durch Initiative des Unternehmers abgeschlossen worden ist.
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