Nicht nur für Online-Händler:

Was Sie vom Widerrufsrecht wissen sollten


 
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29. Ist es in Ordnung, wenn Verkäufer eine Klausel in ihren AGB haben, wonach sie im Falle der Rückabwicklung eines Vertrages nach Widerruf unfreie Waren nicht annehmen?
Eine solche Klausel bzw. ein derartiger Hinweis des Verkäufers ist nicht wirksam, da das Gesetz im Grundsatz davon ausgeht, dass der Verkäufer die Kosten der Rücksendung zu tragen hat und nicht der Käufer. So haben dies zuletzt auch einige Gerichte geurteilt.
(Foto: Fotolia, drizzd)