Nicht nur für Online-Händler:

Was Sie vom Widerrufsrecht wissen sollten


 
26/31
26. Was kann nach der Gesetzesänderung zum 11.6.2010 mit alten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen aus der Zeit davor passieren?
Alte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen, die ein Verkäufer noch unter dem bis zum 11.6.2010 geltenden Verbraucherschutzrecht abgegeben hat, können ein hohes Rechtsrisiko in sich bergen. Der Hintergrund hierzu ist, dass im Einzelfall ein rechtliches Spannungsfeld entstehen kann, da die Gesetzesänderung nicht automatisch zur Anpassung der in der Vergangenheit abgegeben Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen führt.
(Foto: Ideeah Studio, Fotolia.de)