Nicht nur für Online-Händler:

Was Sie vom Widerrufsrecht wissen sollten


 
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18. Darf ich als Verkäufer meinen Kunden auch längere Umtausch- oder Rückgabefristen gewähren als es das Widerrufsrecht von Gesetzes wegen vorsieht?
Dies ist selbstverständlich möglich. Wichtig ist jedoch, dass Sie dennoch - z.B. auf Ihrer Internetseite und in Ihren E-Mails - ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht, so wie es das Gesetz vorsieht, belehren. Ansonsten sind Sie abmahngefährdet. Machen Sie in jedem Fall Ihren Kunden gegenüber deutlich, dass es zum einen das gesetzliche Widerrufsrecht gibt und Sie zum anderen jedoch darüber hinaus Ihren Kunden - aus Kulanz - besondere Bedingungen einräumen.
(Foto: Fotolia, shoot4u)