Nicht nur für Online-Händler:

Was Sie vom Widerrufsrecht wissen sollten


 
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11. Was hat es mit dem Wertersatz beim Widerruf auf sich?
Das Gesetz ermöglicht es, dass ein Unternehmer (Verkäufer) vom Verbraucher (Käufer), der von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung verlangen kann. Dazu musste der Unternehmer bisher den Verbraucher spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese mögliche Rechtsfolge und eine Möglichkeit, diese Rechtsfolge zu vermeiden, hinweisen.
(Foto: Piotr Marcinski/Fotolia.de)